Verschlagwortet: Arzt

Arzt unterstützt Patientin beim Suizid – straflose Teilnahme oder strafbare Tötung?

Die Abgrenzung der straflosen Teilnahme an einem freiverantwortlichen Suizid von der strafbaren Tötung einer anderen Person wird in Klausuren regelmäßig abgefragt. In seiner aktuellen Entscheidung vom 03. Juli 2019 (5 StR 393/18) hat der Bundesgerichtshof nun seine Rechtsprechung zur Tötung auf Verlangen durch das Unterlassen von Rettungsbemühungen geändert, nachdem er sich mit der Frage befassen musste, ob das Mitwirken eines Arztes an dem freiverantwortlichen Suizid seiner Patientin lediglich eine straflose Teilnahme oder aber eine strafbare Tötung in mittelbarer Täterschaft, bei der das Werkzeug das Opfer selbst ist, bzw. eine Tötung durch Unterlassen darstellt. Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde,...

Die dritte Runde für den tödlichen Brechmitteleinsatz in Polizeigewahrsam

(Darstellung einer Entscheidung des BGH vom 20.06.2012 – 5 StR 536/11) Nachdem schon der erste Freispruch seiner rechtlichen Überprüfung nicht standhielt, hob der BGH nun auch den zweiten Freispruch des Angeklagten Arztes hinsichtlich des tödlichen Einsatzes von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogenkurier auf. Was im Jahre 2005 geschehen war… Das Opfer war Anfang 2005 in Polizeigewahrsam gestorben, nachdem der Angeklagte, ein im Beweismittelsicherungsdienst tätiger Arzt, einen Brechmitteleinsatz durchgeführt hatte, um ein vermeintlich verschlucktes Kokainbehältnis zu Beweiszwecken zu sichern. Der Arzt hatte den mutmaßlichen Drogenkurier vorher oberflächlich untersucht und keine Auffälligkeiten feststellen können. Während des Brechmitteleinsatzes kam es dann zu Komplikationen,...

Fahrlässige Körperverletzung durch Ärzte

Unter Ärzten ist der Spruch verbreitet, dass man bei einer ärztlichen Tätigkeit immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Wenn ein Handwerker etwas falsch macht, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten. Kommt es zu einem ärztlichen Behandlungsfehler hat dies neben schadensersatzrechtlichen Konsequenzen in der Regel auch ein strafrechtliches Nachspiel. Der Behandlungsfehler wird häufig als fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB eingestuft. Nach § 229 StGB wird derjenige, der durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da Fehler nicht vermeidbar sind, schwebt über jedem Arzt tatsächlich das Damoklesschwert einer strafrechtlichen Verurteilung....