Schwere Körperverletzung: Siechtum bei ungewisser Heilbarkeit

Sei es in strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klausuren oder in der Praxis: Die Körperverletzungsdelikte beschäftigen uns stets immer wieder. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nicht nur die einfache Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) gibt. Zu den Körperverletzungsdelikten gehört auch die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert (Nr. 1), ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann (Nr. 2) oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder...