Und wenn das alles gar nichts bringt?

Eine Besprechung des Buches Internationaler Strafgerichtshof und Verbrechensprävention von Jan Holling Strafverfahren kosten Geld, Strafverfahren vor internationalen Gerichten kosten besonders viel Geld. Einen zweistelligen Millionenbetrag, um genau zu sein. Pro Verurteiltem. Aber die Nationalstaaten geben dieses Geld gern aus, immerhin versprechen sie sich für die Zukunft vor allem eine Reduzierung von Makrodelinquenz, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Das Geld scheint also gut angelegt zu sein. Jan Holling hat hieran jedoch Zweifel und geht diesen in seiner Dissertation nach. Das Buch besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird die Entwicklung des Völkerstrafrechts nachvollzogen. Holling beginnt hierbei nicht...

BGH spricht Klartext – Beweisverwertungsverbot bei schwerem Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) ein Beweisverwertungsverbot angenommen hat, weil die Polizei sich vor einer Durchsuchung keine richterliche Anordnung eingeholt hat, sind rar gesät. Es kam doch eher das Gefühl auf, der BGH versuche sich mit unzähligen Abwägungstheorien und hypothetischen Ersatzeingriffen um ein Beweisverwertungsverbot zu drücken. Dieses Mal aber haben wir unsere Rechnung ohne den zweiten Senat gemacht, der in seinem Beschluss 21. April 2016 – 2 StR 394/15 Klartext gesprochen und ein Beweisverwertungsverbot wegen Umgehung des Richtervorbehalts angenommen hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Durchsuchung des Autos des Angeklagten, für den die Polizei sich keine richterliche Anordnung...

Gute Neuigkeiten für Pflichtverteidiger: Keine Rücknahme der Verteidigerbestellung, wenn sich die Beurteilung ihrer Notwendigkeit nachträglich ändert

Als Strafverteidiger weiß man, dass eine gute Verteidigung den Gang des Verfahrens ganz erheblich beeinflussen kann und in jedem Fall unerlässlich ist. Der Gesetzgeber sieht die Verteidigung jedoch nicht in jeder Situation als notwendig an. Vielmehr hat er in § 140 StPO Fallgruppen normiert, in denen eine Verteidigung notwendig und ein Pflichtverteidiger, wenn der Angeklagte selbst keinen Wahlverteidiger benennt, vom Gericht bestellt werden muss. Ist die Verteidigerbestellung erst einmal vorgenommen, so kann sie nicht ohne weiteres wieder zurückgenommen werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Bonn vom 22.01.2016 – 21 Qs-660 Js 405/14-72/15 auch dann, wenn sich...

Kein Rückschluss von der Klingenlänge eines Messers auf das Bewusstsein des Beisichführens beim Diebstahl

Der Diebstahl mit Waffen wird nach § 244 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Im Gegensatz zum „einfachen“ Diebstahl, der in § 242 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt ist, ist diese Strafandrohung beachtlich, vor allem weil für den Angeklagten in jedem Fall eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Gerechtfertigt wird diese hohe Strafandrohung vor allem mit dem vermeintlich erhöhten Unrecht und der Gefährlichkeit des Beisichführens von Waffen und gefährlichen Werkzeugen bei Diebstählen. Dass diese Gründe jedoch nicht immer greifen, auch wenn der Täter einen gefährlichen...

Richterliche Überzeugungsbildung nach Schluss der Beweisaufnahme?

Der Grundsatz der freien richterlichen Überzeugungsbildung ist einer der bedeutsamsten Grundsätze in der Strafprozessordnung, vor allem für den Angeklagten und das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsstaatlichkeit unserer Strafverfahren. Dieser Grundsatz ist in § 261 StPO geregelt und normiert, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheiden soll. Dieser Grundsatz stellt zwei eng miteinander verknüpfte Aspekte im Strafverfahren sicher: Zum einen sollen alle Verfahrensbeteiligten sich zu den Aspekten äußern können, die Gegenstand der Urteilsfindung werden. Vor allem der Angeklagte hat durch § 261 StPO auch das Recht auf rechtliches...

Anforderungen an den Haftgrund der „Fluchtgefahr“ in München und Berlin

Die Anordnung der Untersuchungshaft ist nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 112 ff. StPO zulässig. Als Verteidiger eines inhaftierten Beschuldigten wird man regelmäßig auf die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der U-Haft hinwirken, beispielsweise durch eine Haftbeschwerde oder einen Haftprüfungsantrag. Nicht selten wird ein überprüfter Haftbefehl dann auch aufgehoben, weil die Voraussetzungen der U-Haft nicht (mehr) gegeben sind. Sowohl das Oberlandesgericht (OLG) München als auch das Kammergericht in Berlin haben mit ihren lesenswerten Beschlüssen vom 20. Mai bzw. 24. Mai 2016 die jeweils angegriffenen Haftbefehle aufgehoben, weil nach Ansicht der Gerichte der Haftgrund der „Fluchtgefahr“ im jeweiligen Fall nicht vorlag....