sachliche Zuständigkeit der Strafgerichte
Besonders am Anfang seiner juristischen Ausbildung stellt sich immer wieder die Frage, welches Gericht im Strafrecht sachlich eigentlich zuständig ist. Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit – in Abgrenzung z.B. zu den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Zuständig kann das Amtsgericht (AG), in Berlin ausschließlich das AG Tiergarten, das Landgericht (LG), das Oberlandesgericht (OVG), welches in Berlin Kammergericht (KG) heißt, und der Bundesgerichtshof (BGH) sein. Das Amtsgericht unterteilt sich dann wieder in den Strafrichter und das Schöffengericht. Bei dem Landgericht gibt es die kleine und große Strafkammer. Die große Strafkammer kann auch als Schwurgericht tagen. Dies klingt zunächst kompliziert. Bei genauerer...

