Ich sag dann mal nichts… Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare
Wieder eine lateinische Formel, diesmal nicht ganz so bekannt. Beschuldigte müssen im Ermittlungsverfahren nichts zur Sache sagen, selbst noch in der Hauptverhandlung kann der Angeklagte das Verfahren schweigend über sich ergehen lassen. Die lateinische Formel dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes lautet nemo tenetur se ipsum accusare. Übersetzt bedeutet das in etwa: Niemand ist gehalten sich selbst zu beschuldigen. In der Literatur ist häufig vom nemo-tenetur-Grundsatz zu lesen. Das klingt zwar etwas griffiger, ergibt aber in Bezug auf die Übersetzung dieser beiden Worte wenig Sinn. („Niemand ist gehalten..“) Auch beim Nemo-tenetur-Grundsatz gilt selbstverständlich: Man sollte wissen, wo das steht. Nemo tenetur ergibt sich...