Gesetzgeber plant Aussagepflicht für Zeugen vor der Polizei

Am Samstag hatte ich erklärt, woher der Grundsatz, dass Beschuldigte im Strafverfahren nichts sagen müssen, kommt. Udo Vetter vom lawblog führt heute aus, welche Rechte Zeugen gegenüber der Polizei haben und was der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode gem. Zeile 5008 bis 5011 des Koalitionsvertrags daran ändern will. Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. Link zum Artikel Konstantin Stern

Strafrecht – Report: Marwa el-Sherbini

Am kommenden Montag beginnt in Dresden der Prozess gegen den 28 Jährigen Russlanddeutschen, welcher am 01. Juli 2009 im Dresdner Landgericht die schwangere Ägypterin Marwa el-Sherbini erstochen hat. Laut Focus Online wird dem Russlanddeutschen insbesondere Mord gem. § 211 StGB vorgeworfen. Er soll laut Staatsanwaltschaft heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Der Tat folgten zahlreiche Proteste in der arabischen Welt. Deutschland wurde Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen. Bei diesen Protesten wurden insbesondere auch deutsche Fahnen verbrannt. Für die Dresdner Staatskappelle steht laut Berliner Zeitung in der Wochenendsausgabe auf Seite 5 immer noch nicht fest, ob ein geplanter Besuch in Ägypten Ende Oktober...

Ich sag dann mal nichts… Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare

Wieder eine lateinische Formel, diesmal nicht ganz so bekannt. Beschuldigte müssen im Ermittlungsverfahren nichts zur Sache sagen, selbst noch in der Hauptverhandlung kann der Angeklagte das Verfahren schweigend über sich ergehen lassen. Die lateinische Formel dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes lautet nemo tenetur se ipsum accusare. Übersetzt bedeutet das in etwa: Niemand ist gehalten sich selbst zu beschuldigen. In der Literatur ist häufig vom nemo-tenetur-Grundsatz zu lesen. Das klingt zwar etwas griffiger, ergibt aber in Bezug auf die Übersetzung dieser beiden Worte wenig Sinn. („Niemand ist gehalten..“) Auch beim Nemo-tenetur-Grundsatz gilt selbstverständlich: Man sollte wissen, wo das steht. Nemo tenetur ergibt sich...

Notfallsprachführer Vietnamesisch

Im Urlaub sollte man immer wenigstens ein paar Worte in der Landessprache sagen können. Stellen Sie sich z.B. vor, Sie werden in einem Hotelzimmer in Vietnam angetroffen. Vor Ihnen liegt ein Toter auf dem Boden, Sie sind blutüberströmt und halten die Tatwaffe in der Hand. Es gibt natürlich viele gute Gründe, warum Sie in diesem Zimmer blutüberströmt, die Tatwaffe in der Hand haltend, angetroffen werden können. Diese Gründe sollten Sie aber wie immer in einer solchen misslichen, strafrechtlich relevanten Lage zunächst für sich behalten. Sinnvoll ist es, nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, zu sagen, Tôi muốn nói chuyện...

Rechtsschutzversicherung

Immer wieder werde ich als Rechtsanwalt gefragt, welche Rechtsschutzversicherung ich empfehlen kann. Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, da die richtige Auswahl von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Da Rechtsschutzversicherungen auch im Strafrecht zunehmend dazu übergegangen sind, Leistungen einzuschränken bzw. Kostendeckungen nicht mehr zu erteilen, empfiehlt sich z.B. ein Blick in die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist unter dem angegebenen Link zur Internetseite BaFin einsehbar. Unten auf der angegebenen Seite befinden sich die Beschwerdestatisiken. Wenn man den gewünschten Jahrgang aufgerufen hat, befinden sich wieder am untern Bildschirmrand auf einer Art Taskleiste Pfeiltasten mit den man sich...

Was ist Folter? oder Muss der Strafvollzug menschenwürdig sein?

Die Berliner Zeitung führt in ihrer heutigen Ausgabe auf Seite 3 einen Fall aus, der zum Nachdenken anregen sollte. Ein Insasse in der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel) in Berlin wurde im Jahre 2006 für sechs Tage in offensichtlich rechtswidriger Weise in den „Bunker“ gesteck. Ein Bunker ist ein besonders gesicherter Haftraum und dient dazu, z.b. gewalttätige Häftlinge vorübergehend ruhig zu stellen. Grund für die Maßnahme war, dass dem Insassen seine nach dem Vollzugsplan zustehende Einzelzelle verwehrt wurde. Als der Insasse auf die Einhaltung seines Rechtes bestand, wurde er in den Buncker gesteckt. In der Zelle bestand keine Möglichkeit Kontakt mit...