Ich sag dann mal nichts… Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare

Wieder eine lateinische Formel, diesmal nicht ganz so bekannt. Beschuldigte müssen im Ermittlungsverfahren nichts zur Sache sagen, selbst noch in der Hauptverhandlung kann der Angeklagte das Verfahren schweigend über sich ergehen lassen. Die lateinische Formel dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes lautet nemo tenetur se ipsum accusare. Übersetzt bedeutet das in etwa: Niemand ist gehalten sich selbst zu beschuldigen. In der Literatur ist häufig vom nemo-tenetur-Grundsatz zu lesen. Das klingt zwar etwas griffiger, ergibt aber in Bezug auf die Übersetzung dieser beiden Worte wenig Sinn. („Niemand ist gehalten..“) Auch beim Nemo-tenetur-Grundsatz gilt selbstverständlich: Man sollte wissen, wo das steht. Nemo tenetur ergibt sich...

Notfallsprachführer Vietnamesisch

Im Urlaub sollte man immer wenigstens ein paar Worte in der Landessprache sagen können. Stellen Sie sich z.B. vor, Sie werden in einem Hotelzimmer in Vietnam angetroffen. Vor Ihnen liegt ein Toter auf dem Boden, Sie sind blutüberströmt und halten die Tatwaffe in der Hand. Es gibt natürlich viele gute Gründe, warum Sie in diesem Zimmer blutüberströmt, die Tatwaffe in der Hand haltend, angetroffen werden können. Diese Gründe sollten Sie aber wie immer in einer solchen misslichen, strafrechtlich relevanten Lage zunächst für sich behalten. Sinnvoll ist es, nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, zu sagen, Tôi muốn nói chuyện...

Rechtsschutzversicherung

Immer wieder werde ich als Rechtsanwalt gefragt, welche Rechtsschutzversicherung ich empfehlen kann. Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, da die richtige Auswahl von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Da Rechtsschutzversicherungen auch im Strafrecht zunehmend dazu übergegangen sind, Leistungen einzuschränken bzw. Kostendeckungen nicht mehr zu erteilen, empfiehlt sich z.B. ein Blick in die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist unter dem angegebenen Link zur Internetseite BaFin einsehbar. Unten auf der angegebenen Seite befinden sich die Beschwerdestatisiken. Wenn man den gewünschten Jahrgang aufgerufen hat, befinden sich wieder am untern Bildschirmrand auf einer Art Taskleiste Pfeiltasten mit den man sich...

Was ist Folter? oder Muss der Strafvollzug menschenwürdig sein?

Die Berliner Zeitung führt in ihrer heutigen Ausgabe auf Seite 3 einen Fall aus, der zum Nachdenken anregen sollte. Ein Insasse in der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel) in Berlin wurde im Jahre 2006 für sechs Tage in offensichtlich rechtswidriger Weise in den „Bunker“ gesteck. Ein Bunker ist ein besonders gesicherter Haftraum und dient dazu, z.b. gewalttätige Häftlinge vorübergehend ruhig zu stellen. Grund für die Maßnahme war, dass dem Insassen seine nach dem Vollzugsplan zustehende Einzelzelle verwehrt wurde. Als der Insasse auf die Einhaltung seines Rechtes bestand, wurde er in den Buncker gesteckt. In der Zelle bestand keine Möglichkeit Kontakt mit...

Strafrechtsenglisch: Diebstahl und Einbruch – theft and burglary

Nachdem am Sonntag einige Beispiele für Verbrechen genannt wurden, werden heute ein paar Vergehen übersetzt. Zur Erinnerung: Vergehen heißt auf Englisch misdemeanor. Klassische Vergehensdelikte sind der Diebstahl, § 242 (theft), die Hehlerei (receiving/handling stolen goods), und der Betrug (fraud). Die Körperverletzung heißt auf Englisch bodily injury, die schwere Körperverletzung entsprechend serious bodily injury. Bekanntlich ist selbst die fahrlässige Tötung, § 222 StGB nur ein Vergehen, da die Straferwartung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe beträgt. Fahrlässige Tötung wird mit negligent homicide übersetzt. Weitere Fahrlässigkeitsdelikten werden zu einem späteren Zeitpunkt besprochen. Für Streber: Die qualifizierten Tatbestände des § 244 Abs....

in dubio pro reo

Der Rechtsgrundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ ist auch für Nicht-Lateiner und Nicht-Juristen als „in dubio pro reo“ bekannt. Der Jurist kann sich aber in der Regel nicht (erfolgreich) auf übergesetzliche Rechtsgrundsätze berufen. Er braucht es schwarz auf weiß. Wo aber steht „in dubio pro reo“? In der Strafprozessordnung (StPO) findet sich dazu nichts. § 261 StPO spricht zwar für die Urteilsfindung von einer „freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“. Ob diese aber im Zweifel zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten ausfällt, sagt die Norm nicht. Auch im Grundgesetz ist von in dubio pro reo nichts zu...