Die 100.000 DM Frage

In Ergänzung zu unseren Beiträgen zum nemo tenetur Grundsatz vom 24. Oktober 2009 und 25. Oktober 2009 gibt es bei Befragungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft noch eine weitere Möglichkeit. Man kann auch einfach sagen, man könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Dass eine solche Erklärung dem gesellschaftlichen Ansehen nicht schadet, wurde nun wieder einmal in eindrucksvoller Weise durch unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel bestätigt. Es sei verwiesen auf ein bei Youtube eingestelltes Video. Hier bestätigt Frau Merkel, dass Herr Schäuble trotz seiner Vergangenheit das vollste Vertrauen von Frau Merkel genießt.

Wer sich an den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht mehr erinnern kann, nochmals kurz ein Abriss. Herr Schäuble gab gegenüber dem Bundestag im Rahmen der Spendenaffäre im Jahre 99/00 an, sich nur einmal mit Herrn Schreiber, dem bekannten Waffenexporteur, getroffen zu haben. Den Erhalt von 100.000 DM erwähnte er nicht. Diese „Unterschlagung“ hindert Herrn Schäuble nicht, in der neuen Bundesregierung Bundesfinanzminister zu werden.

Da die Strafverfolgungsbehörden versuchen werden, Ihre Erinnerungslücken aufzufrischen, kann ich Ihnen aber aus rechtsanwaltlicher Sicht nur empfehlen, sich lieber gleich auf Ihr Schweigerecht zu berufen.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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