Geldstrafen: Das Tagessatzprinzip
Das Tagessatzprinzip ist nicht schwer zu verstehen. Folgender denkbarer Fall: Der arme Schlucker Sebastian (S) lebt von Sozialhilfe. Weil ein Leben von Sozialhilfe nicht in Saus und Braus geführt werden kann, entschließt sich S, mehrere Diebstähle zu begehen. Eines Tages wird er erwischt. Nachdem sich das Gericht davon überzeugt hat, dass der S vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft den Diebstahlstatbestand verwirklicht hat, muss es sich über die Höhe der Strafe Gedanken machen. Der Strafrichter am Amtsgericht wird in diesem Fall sicher keine Freiheitsstrafe in Betracht ziehen.1 Eine Geldstrafe möchte er aber doch verhängen. Das Gericht möchte den S zu einer Geldstrafe...

