Geldstrafen: Das Tagessatzprinzip

Das Tagessatzprinzip ist nicht schwer zu verstehen. Folgender denkbarer Fall: Der arme Schlucker Sebastian (S) lebt von Sozialhilfe. Weil ein Leben von Sozialhilfe nicht in Saus und Braus geführt werden kann, entschließt sich S, mehrere Diebstähle zu begehen. Eines Tages wird er erwischt. Nachdem sich das Gericht davon überzeugt hat, dass der S vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft den Diebstahlstatbestand verwirklicht hat, muss es sich über die Höhe der Strafe Gedanken machen. Der Strafrichter am Amtsgericht wird in diesem Fall sicher keine Freiheitsstrafe in Betracht ziehen.1 Eine Geldstrafe möchte er aber doch verhängen. Das Gericht möchte den S zu einer Geldstrafe...

Selbstmord in Moabit mit Anstaltsbesteck

In der JVA Moabit in Berlin hat sich der Renter (R), der beschuldigt wurde, versucht zu haben, vergangenen Freitag seine beiden Exfrauen zu ermorden, laut Bericht der Berliner Zeitung mit dem Anstaltsbesteck in den Hals gestochen. Er ist an seinen Verletzungen gestorben. R wurde beschulidgt, einer seiner Ex Lebensgefährtin die Augen ausgestochen zu haben. Danach soll er mit einem Kleintransporter in einen Blumenstand gerast sein, wo seine zweite Ex Lebensgefährtin arbeitete. Gegenüber der Polizei soll R geäußert haben, dass er beabsichtigt habe, sich selbst umzubringen. Der Ermittlungsrichter soll deshalb auch die Suizidgefahr vermerkt haben. In der JVA wurden keine weiteren...

Strafrecht-Englisch: Tötung auf Verlangen – mercy killing

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB, bzw. Euthanasie1 wird im Englischen mit mercy killing (mercy: Mitleid, Barmherzigkeit) übersetzt. Die wörtliche Übersetzung „killing at the request (of the victim) ist aber auch gebräuchlich. Der § 216 StGB lautet auf Deutsch: Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar. Jemanden zu etwas bestimmen oder anregen bedeutet to induce sb. to do sth. Ein ausdrückliches und ernstliches Verlangen wird mit express and earnest request übersetzt. Der Versuch heißt auf...

kurz notiert: § 130 Abs. 4 StGB ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob das Verbot einer geplanten Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ gestützt auf § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz in Verbindung mit § 130 IV StGB verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde – unter anderem – im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und Art. 103 Abs. 2 GG als unbegründet zurück. Zur Pressemitteilung Konstantin Stern

Korruptionsbericht Transparancy International

Transparancy International hat einen neuen Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Laut Bericht der Frankfurter Rundschau und focus-online landete die Bundesrepublik Deutschland abermals lediglich auf Platz 14. Angemahnt wurde, dass Deutschland keine Fortschritte im Anti-Korruptionsregister und beim Schutz verdeckter Hinweisgeber machen würde. Darüber hinaus soll nach Auffassung von Transparancy International der Tatbestand der Bestechung von Abgeordneten internationalen Standards angepasst werden. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Strafrechtsreport: Verantwortung für Revisionsbegründungsschrift

Ergeben sich aus der sprachlichen Fassung einer Revisionsbegründungsschrift, wie z.B. aus der Formulierung „auf nachdrücklichen Wunsch des Mandanten“ oder „auftragsgemäß“ Zweifel daran, dass der Verteidiger die volle Verantwortung für seine Revisionsbegründungsschrift übernehmen wolle, so ist diese nach Auffassung des OLG Celle – 32 Ss 121/09 – trotz der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt gem. § 345 Abs. 2 StPO unwirksam. Jeder Rechtsanwalt kennt das Problem. Man selber räumt einem Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg ein. Der Mandant besteht aber auf die Einlegung und Begründung. Entweder man verkracht sich mit seinem Mandanten oder man stellt sich vor dem Gericht als völlig blöd...