Strafrecht-Englisch: Tötung auf Verlangen – mercy killing

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB, bzw. Euthanasie1 wird im Englischen mit mercy killing (mercy: Mitleid, Barmherzigkeit) übersetzt. Die wörtliche Übersetzung „killing at the request (of the victim) ist aber auch gebräuchlich.

Der § 216 StGB lautet auf Deutsch:

Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Jemanden zu etwas bestimmen oder anregen bedeutet to induce sb. to do sth. Ein ausdrückliches und ernstliches Verlangen wird mit express and earnest request übersetzt. Der Versuch heißt auf Englisch attempt. Strafbar bedeutet punishable (von Strafe: punishment). Für die substantivierte Partizipform „Getöteter“ gibt es im Englischen übrigens keine geeignete Entsprechung. Eventuell ist ein Rückgriff auf victim (Opfer) denkbar.

  1. gemeint ist nicht Hitlers verbrecherische Euthanasie, sondern -ebenfalls grds. strafbare- aktive Sterbehilfe [zurück]

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Eine Antwort

  1. Debe sagt:

    Der zu Verurteilende ist in (1) logisch festgelegt (der Getötete scheidet ja aus). Spannend ist, dass die Frage des Schuldigen in (2) nicht eindeutig geklärt wird – logisch ist natürlich auch hier die Strafbarkeit des Tötenden (bzw. desjenigen, der die Tötung versucht). Erwartet den Veranlassenden (zu Tötenden) ggf. eine Strafe, vielleicht für Anstiftung zu einer Straftat?

    Ist generell die Anstiftung zu einer versuchten Straftat auch strafbar, wenn die Tat nicht vollendet wurde? Ich erwarte ja nicht, dass die Anstiftung zur Tötung auf Verlangen irgendwo explizit erwähnt wird, denn im Erfolgsfall ist die Strafbarkeit etwa so relevant wie die von Selbstmord, vielleicht gibt es da ja generelle Regelungen, die hier (beim Versuch, sich töten zu lassen) greifen.

    Mögen Sie einem interessierten Laien noch zusätzlich einen Hinweis geben, wie die rechtliche Lage auf den Inseln bzw. in den Staaten ist? Merci!

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