Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 1

Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...

Die Auswahl des Pflichtverteidigers oder: Auf den Richter kommt es an

ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Das deutsche Strafprozessrecht gibt jedem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen sog. Pflichtverteidiger – insb. dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders kompliziert ist. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt das Gericht dem Angeklagten einen Verteidiger. Dessen Honorar wird aus der Staats- bzw. Landeskasse bestritten; er kostet den Angeklagten zunächst also nichts. Das ändert sich jedoch, wenn der Angeklagte – trotz Vertretung durch den Pflichtverteidiger – verurteilt wird. Dann holt sich der Staat das verauslagte Verteidigungshonorar...

Strafvollzugstagung

Ein wenig spät, aber hoffentlich noch nicht zu spät: Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage“. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt sich Frage nach dem Umgang mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland neu. Aber auch die Qualität der Behandlungsmaßnahmen für Inhaftierte und deren Bedeutung für die Rückfallprognose stehen auf dem Prüfstand. Zu dem Thema „In dubio pro securitate – Sicherheitsbedürfnis contra Resozialisierung?“ diskutieren u.a. VRiKG Weißbrodt, Prof. Johannes Feest (Bremen) und Prof. Henning Saß (Aachen) in drei Arbeitsgruppen und einer Podiumsdiskussion mit interessierten...

Finanzkrise und Strafrecht – Banker in den Knast?

Digital mag besser sein – zu einer ganz analogen Veranstaltung lädt am Mittwoch, den 19. Mai 2010 die Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung e. V. zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung: Zum Thema „Finanzkrise und Strafrecht – Banker in den Knast?“ diskutieren im Hörsaal 5 der Universität Potsdam (Campus Griebnitzsee) unter der Leitung von VRiLG Dr. Andreas Mosbacher – MdB Dr. Peter Danckert (Mitglied des Haushalts- und Rechtsausschusses des Bundestages) – Prof. Dr. Uwe Hellmann (Universitätsprofessor, Fachgebiet Wirtschaftsstrafrecht) – Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor (Rechtsanwalt, Vorsitzender der Strafrechtsausschusses der BRAK) – RiLG Dr. Tilman Sprockhoff (Richter in einer Wirtschaftsstrafkammer, Landgericht Berlin) Die Diskussion beginnt...

Keine vollendete räuberische Erpressung, wenn durch Opfer Polizei eingeschaltet wird

Ausbildungsrelevant ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.06.2009 – 3 StR 194/09 –. Dieser Entscheidung liegt zu Grunde, dass der Geschädigte unter Anwendung eines Nötigungsmittels im Sinne von § 255 StGB zu einer Handlung im Sinne von § 253 StGB aufgefordert wurde. Trotz Furcht vor dem angedrohten Übel hat sich der Geschädigte an die Polizei gewandt. Durch diese wurde ihm geraten, um eine Überführung des Täters zu ermöglichen, der Drohung zum Schein nachzukommen. Der BGH stellt klar, dass eine vollendete Tat nicht vorliegt. Hierzu wäre Voraussetzung, dass das Opfer gerade aus Furcht vor dem angedrohten Übel gehandelt hat. Beugt sich...