Hier steht die Verteidigung!

Es stehen sich gegenüber: 6 Strafverteidiger, 6 Staatsanwälte, 6 Untersuchungsgefangene… Die Akte ist dünn, die Verhandlung nach 21 erörterten Punkten schon wieder vorbei. Und am schlimmsten: Alle bauen auf Sand.. Und nun zu etwas ganz anderem: Am 30. Juni findet im Untersuchungshaftbereich das Sommerfest statt. Fußballturnier, Beachvolleyball, ein Basketball-Freiwurf-Wettbewerb, Torwandschießen und Tischtennis. Ich spiele in der Mannschaft der Verteidigung gemeinsam mit Kollegin Diana Blum, und den Kollegen Benedikt Youn und Dr. Tarig Elobied. Selbstverständlich hoffen wir, auch kräftig angreifen zu können; wie in der Hauptverhandlung… Ich freue mich sehr! Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Strafrechtsblogger probiert Flattr

Auch wir wollen Millionäre mit Flattr werden! Nun, wir probieren es einmal für ein paar Monate aus. Flattr ist ein Dienst, der es einem ermöglicht, ohne allzu große Hürden seine Lieblingsinhalte des Netzes mit einer kleinen Spende zu versehen. Wie das ganze genau funktioniert, lest ihr am besten auf der Homepage der Schweden nach: http://www.flattr.com. Also: 1) Account bei Flattr erstellen 2) monatlichen Geldbetrag einzahlen („Flat“), z. B. 2 € 3) auf die Flattr-Symbole eurer Lieblingsblogs klicken, gern auch bei uns :o) Konstantin Stern

Was man nicht im Kopf hat, hat man …

bei einem Kollegen. Ich hatte heute einen Termin vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Beim Einparken vor dem Gericht fiel mir ein, dass ich meine Robe vergessen hatte. Leider gibt es in Königs Wusterhausen kein Anwaltszimmer, in welchem man sich eine Robe ausleihen kann. Was sollte ich tun – im Gerichssaal aufschreien und mich hilfesuchend umschauen oder einen Kollegen fragen. Da ich noch auf weitere Zugeständnisse der Richterin angewiesen war, entschied ich mich, eine Kanzlei neben dem Gericht aufzusuchen und meine Notlage zu schildern. Gesagt getan. Der Kollege England hatte für meine peinliche Situation Verständnis und überlies mir lachend seine Robe....

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 2

II. Das Gesetzlichkeitsprinzip A. Rechtsgrundlage und Bedeutung Es wäre sträflich, eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip nicht mit den gesetzlichen Normen zu beginnen, in denen dieses verankert ist. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im deutschen Strafrecht in §§ 1, 2 Abs. 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt. „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ § 2 Abs. 1 StGB konkretisiert ergänzend: „Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt“. Daneben finden sich entsprechende Normen auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1 MRK) und wortgleich [3]in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 15...

Hinrichtung durch Erschießungskommando

Im Bundesstaat Utah wurde laut Bericht des Tagesspiegels ein verurteilter Mörder durch Schüsse hingerichtet. Der Verurteilte soll vor 25 Jahren einen Anwalt erschoßen haben. Die Angehörigen des Opfers hatten sich vergeblich dafür eingesetzt, dass die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird. Das Opfer war ein Gegner der Todesstrafe. Der Verurteilte hatte die Wahl zwischen Giftspritze und Erschießen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 1

Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...