Kategorie: Besonderer Teil StGB
Wahrscheinlich sind die meisten regelmäßigen Nutzer von Bus und Bahn schon einmal schwarzgefahren. Wenn man erwischt wird, droht zunächst die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Wem dieses Risiko zu hoch ist, kann nach einem Bericht der Berliner Zeitung wenigstens in Stockholm eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Vorsicht ist aber in Deutschland geboten, da das Schwarzfahren auch eine Leistungserschleichung und damit eine Straftat darstellt. Wahrscheinlich würde ein deutscher Strafrichter beim Vorliegen einer derartigen Versicherung auf ein vorsätzliches Schwarzfahren schließen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de
Der Bezug von Kinderpornografie über Tauschbörsen im Internet kann zu hohen Strafen führen. Das Amtsgericht Koblenz verurteilte einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Mann hatte über Tauschbörsen im Internet Kinderpornografie bezogen. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin – Kreuzberg
Die letzten Wochen war das Interesse am Fall Edathy ein wenig zum Erliegen gekommen. Gegen Edathy wird wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Nun liegt offenbar der Abschlussbericht des LKA Niedersachsens vor. Wer an einer Chronologie des Verfahrens interessiert ist, kann diese auf der Seite des ndr nachlesen. Juristisch bleibt das Verfahren interessant, da voraussichtlich zu klären sein wird, ob ein – jedenfalls zurzeit noch – nicht strafbares Verhalten (Besitz von Nacktbildern) bereits strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Schon der letzte Beitrag hat sich mit Voraussetzungen des Schwarzfahrens beschäftigt. Wer diesen gelesen hat, wird daher wissen, dass das Strafgesetzbuch den Begriff des Schwarzfahrens besser als Erschleichen von Leistungen kennt. Doch was bedeutet eigentlich Erschleichen im Zusammenhang mit der Beförderung durch Verkehrsmittel und welche Fälle werden davon erfasst? Das klären wir in unserer heutigen Wiederholung. §265a StGB lautet wie folgt Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu...
Vor allem hier in Berlin kennt jeder diese Situation: Man sitzt oder steht in der stickigen und überfüllten Bahn, es ist Montagmorgen und Anfang des Monats. Die Türen gehen zu und eine Stimme ruft „Guten Morgen die Herrschaften, einmal die Fahrscheine zur Kontrolle bitte“. Die BVG hat also wieder Kontrolleure in den Großstadtdschungel geschickt, die überprüfen sollen, ob auch alle Fahrgäste ihre neue Monatskarte gekauft haben. Und ehe man sich versieht wird auch schon jemand aus dem Verkehr gezogen, der das Monatsticket nicht in den Tiefen seiner Tasche finden konnte. Ist das nun ein typischer Fall des Schwarzfahrens, der unter...
Nachdem wir uns bei der letzten Wiederholung von Definitionen einem weniger relevanten Tatbestand gewidmet haben, wollen wir heute einen Klassiker der juristischen Ausbildung besprechen. Die Rede ist von der gefährlichen Körperverletzung bzw. der Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, der wie folgt lautet: Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer unsere Reihe hier regelmäßig verfolgt, dem dürfte der Begriff der Beibringung schon geläufig sein....
Gegenstand der heutigen Wiederholung ist die Verleitung zur Falschaussage, die sowohl im Studium als auch in der Praxis eher selten eine große Rolle spielt. Dies liegt insbesondere daran, dass es praktisch kaum möglich ist nachzuweisen, ob ein Zeuge vor seiner Vernehmung beeinflusst wurde oder nicht. Welche Art der Beeinflussung ein Verleiten im Sinne des § 160 StGB und somit strafbar ist, wollen wir uns hier einmal genauer anschauen. § 160 Abs. 1 StGB lautet: Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer...