Kinderpornografie und der Fall Edathy

Die letzten Wochen war das Interesse am Fall Edathy ein wenig zum Erliegen gekommen. Gegen Edathy wird wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Nun liegt offenbar der Abschlussbericht des LKA Niedersachsens vor. Wer an einer Chronologie des Verfahrens interessiert ist, kann diese auf der Seite des ndr nachlesen. Juristisch bleibt das Verfahren interessant, da voraussichtlich zu klären sein wird, ob ein – jedenfalls zurzeit noch – nicht strafbares Verhalten (Besitz von Nacktbildern) bereits strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

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Eine Antwort

  1. 9. September 2014

    […] erinnern sich sicher noch an den Fall von Sebastian Edathy, den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten, der Anfang des Jahres aufgrund des vermeintlichen […]

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