Kategorie: Referendare

Karolina Ewert

Augen auf bei der Beutewahl – Wenn das „gefährliche Werkzeug“ iSv § 250 I Nr. 1a StGB Teil der Tatbeute ist

Wie schnell einem Räuber die Tatbeute zum Verhängnis werden kann, wird deutlich im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013 – 3 StR 263/13. ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Dem Fall lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte und ein Mitangeklagter suchten den Nebenkläger in seiner Wohnung auf, um mittels Gewalt Schulden einzutreiben und bei der Gelegenheit auch andere Wertgegenstände mitzunehmen. Der Angeklagte schlug den Nebenkläger und würgte ihn, wobei er ihn erheblich verletzte. Während der Mitangeklagte den Nebenkläger bewachte, steckte der Angeklagte Bargeld und diverse Gegenstände ein. Darunter befand sich auch ein Messerblock mit fünf Messern,...

Als Schwarzer möchte ich in Berlin nicht S-Bahn fahren

Immer wieder erzählen mir Nicht-Deutsch-Aussehende-Mandanten, dass sie wöchentlich von der Polizei kontrolliert werden. Ausgangspunkt der Kontrollen sei nach Mitteilung meiner Mandanten ihre Hautfarbe. Bloß weil sie nicht so blass aussehen, würden sie regelmäßig von der Polizei auf Bahnhöfen, Straßen und Plätzen kontrolliert. Ähnlich erging es auch einem Deutschen mit dunkler Hautfarbe in einem Zug von Kassel nach Frankfurt am Main. Die Bundespolizei wollte den Bahnfahrer aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe kontrollieren. Durch derartige Kontrollen soll nach Auffassung der Bundespolizei die illegale Einreise in das Bundesgebiet unterbunden werden. Der Bahnfahrer beantragte vor dem Verwaltungsgericht die Feststellung, dass die Kontrolle rechtswidrig gewesen ist....

Der Begriff des Unglücksfalls im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung

§ 323c normiert die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung. Sie ist in der juristischen Ausbildung von untergeordneter Relevanz, wird jedoch gerne am Rande von Strafrechtsklausuren eingebaut und deshalb häufig von den Studenten übersehen. Der Tatbestand der unerlassenen Hilfeleistung lautet: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzungen anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, in dem die konkrete Gefahr eines erheblichen Schadens für ein...

Die gewaltsame Wegnahme eines Mobiltelefons zwecks Durchsuchens und Kopierens von Bilddateien begründet nicht die Strafbarkeit wegen Raubes nach § 249 Abs. 1 StGB

(Darstellung BGH 3 StR 392/11 vom 14. 2.2012 mit Schwerpunkt der Anforderungen an die im Rahmen des Raubes gem. § 249 Abs. 1 StGB erforderliche Zueignungsabsicht) Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts Duisburgs Der Angeklagte hatte dem Geschädigten gegen dessen Widerstand ein Mobiltelefon entwendet, um im Speicher des Mobiltelefons nach Beweisen für eine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Schwester des Mitangeklagten zu suchen. Die Dateien kopierte er später auf sein eigenes Mobiltelefon, um sie an Dritte zu verschicken. Ob der Geschädigte sein Gerät zurückerlangen würde, war ihm gleichgültig. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Angeklagten aufgrund dieser Feststellungen wegen Raubes...

Gefährliche Körperverletzung durch Gefährliches Werkzeug

Der absolute Klassiker unter den strafrechtlich relevanten Definitionen ist die des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen der gefährlichen Körperverletzung. Besonders gerne wird sie in studentischen Klausuren geprüft und sollte deswegen gelernt und gelegentlich wiederholt werden. Die gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges wird in § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB aufgeführt. Hier heißt es: Wer die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Definition: Ein Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den...

Ein gezielter Messerstich in den Brustkorb des Opfers begründet nicht zwingend die Annahme eines direkten Tötungsvorsatz beim Täter

(Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes – in Anlehnung an BGH 3 StR 237/12) „Wissen und Wollen aller zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale“, so lautet die herrschende Kurzformel, mit der Juristen den für die Strafbarkeit des Täters erforderlichen Vorsatz definieren. Sie umfasst sowohl ein intellektuelles als auch ein voluntatives Element. Der Täter muss demnach alle Tatbestandsmerkmale kennen, die Verwirklichung des Tatbestandes wollen und die Tathandlung beherrschen. Ob er die Folgen der Tat gutheißt oder sie ihm erwünscht sind, ist für den Vorsatz unbedeutend. Je nach Ausprägung dieser beiden Elemente ist zwischen verschiedenen Formen des Vorsatzes zu unterscheiden. Der folgende Beitrag beschäftigt...

Die Urkunde im Rahmen der Urkundenfälschung

Eine weitere und vor allem sehr praxisrelevante Definition, die jeder Anwalt und Student im Schlaf beherrschen sollte, ist die der Urkunde. Strafrechtlich relevant wird die Urkunde, wenn man sie fälscht. Aufgrund der Komplexität des Begriffs der Urkunde soll hier heute nur ein kurzer Überblick zur Auffrischung des Gedächtnisses gegeben werden. In § 267 Abs. 1 StGB wird die Urkundenfälschung wie folgt beschrieben: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Was ist nun aber eine Urkunde? Eine...