Kategorie: Beste Unterhaltung

Das wäre ja auch noch schöner!

Aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück geht hervor, dass sich ein Gastwirt grundsätzlich nicht an Schmerzensgeldzahlungen an ein Vergewaltigungsopfer beteiligen muss, nur weil er den jugendlichen Täter unter Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften in eine Diskothek gelassen und ihm dort Alkohol ausgeschenkt hat. Der Kläger argumentierte in dem Verfahren dahingehend, dass es zu dem im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt nicht gekommen wäre, wenn der beklagte Gastwirt und seine Angestellten (ein Kassierer und ein Türsteher) ihn gar nicht erst unter Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften in die Diskothek gelassen hätten und ihm dort kein Alkohol ausgeschenkt worden wäre. Deshalb müssten auch der Gastwirt und...

Kutschfahrt in die absolute Fahruntüchtigkeit

Bald ist es wieder soweit. Der Sommer naht und mit den ersten Sonnenstrahlen und warmen Temperaturen werden in deutschen Großstädten auch wieder Pferdekutschen zu sehen sein, mit denen Touristen und Einheimische durch die Stadt kutschiert werden. Dass ein Kutscher nicht völlig betrunken auf seinem Fahrgefährt sitzen sollte, versteht sich von selbst. Welche Grenzwerte jedoch beim Alkoholkonsum gelten, war bisher ungeklärt. Dies hat sich nun geändert. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit seinem Urteil vom 25.02.2014 – 1 Ss 204/13 entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert von 1,1 ‰ im Straßenverkehr gilt. Anlass dieser Entscheidung war die Kutschfahrt eines Mannes, der...

Populär in den Blogs – März 2014 II (mal ohne Hoeneß)

Bye Bye Upskirting: Schluss mit Lustig: Fotografieren unter den Rock ist jetzt verboten Wie komme ich zu meinem Praktikum: 13 Wochen Praktikum Gruselig: Skurrile Skurrile Aktivitäten auf der facebook-Seite eines seit drei Monaten vermissten Mädchens Bei allem Respekt für Ihren Berufsstand gibt es doch noch etwas Zweites, worauf Advokaten ganz besonders gut aufpassen müssen: Dass sie vor Selbstgerechtigkeit nicht platzen: Enttäuschter Journalist, enttäuschter Leser Machtvoll: Das Ordnungsamt, die Vollmacht und die Gerichtsentscheidung … und besonders amüsant in dieser Woche, gefunden bei Burhoff: In den Wind schlug ein Einbrecher alle gutgemeinten Warnungen vor den Gefahren des Sonnenbadens, als er während eines...

„Falls wir uns im Puff wiedersehen, wissen Sie warum“

Die MAZ schreibt in Ihrer Ausgabe vom Dienstag von einem Skandal wegen sexueller Belästigung an der Universität Potsdam. Natürlich haben wir gleich Bilder im Kopf. Aber es war dann doch ganz anders. Eine Jura-Studentin im Grundstudium hatte wohl in der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren die falschen Schwerpunkte gesetzt und fühlte sich durch Äußerungen ihres Zivilrechts-Professors im Hinblick auf den zu erwartenden Klausurinhalt an der Nase herumgeführt. An der Nase herumgeführt? Kann man das nicht moderner sagen? Kann man. Anstatt der gutachterlichen Lösung soll die Studentin auf das Klausurpapier geschrieben haben: Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich...