Über die Faulheit (oder Überlastung?) eines Leitenden Oberstaatsanwalts

Wenn ein Betroffener nicht sicher ist, ob derzeit gegen ihn ermittelt wird, ist es einem Anwalt möglich, durch Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft in Erfahrung zu bringen, ob gegenwärtig Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen anhängig sind.

So lief es neulich auch mit einem meiner Mandanten ab. Nachdem ich mich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger angezeigt und um Bekanntgabe aller bestehenden Ermittlungsverfahren gebeten habe, sind mir die verschiedenen Ermittlungsverfahren von dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Berlin mitgeteilt worden.

Darüber hinaus bin ich in aller Höflichkeit darauf hingewiesen worden, dass eine Weiterleitung meines Schreibens an die zuständigen Geschäftsstellen von dort aus nicht erfolgt, „da sich die Verwaltung der Staatsanwaltschaft Berlin nicht als Poststelle der Anwaltschaft“ verstehe. Ich solle mich bei den jeweiligen Verfahren als Verteidiger melden.

Ob dies nun ein Zeichen von Faulheit oder Überlastung ist… werde ich wohl nie erfahren. Festzuhalten bleibt, dass es wohl keine fünf Minuten gedauert hätte, mein Schreiben weiterzuleiten.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

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