Über die Faulheit (oder Überlastung?) eines Leitenden Oberstaatsanwalts

Wenn ein Betroffener nicht sicher ist, ob derzeit gegen ihn ermittelt wird, ist es einem Anwalt möglich, durch Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft in Erfahrung zu bringen, ob gegenwärtig Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen anhängig sind. So lief es neulich auch mit einem meiner Mandanten ab. Nachdem ich mich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger angezeigt und um Bekanntgabe aller bestehenden Ermittlungsverfahren gebeten habe, sind mir die verschiedenen Ermittlungsverfahren von dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Berlin mitgeteilt worden. Darüber hinaus bin ich in aller Höflichkeit darauf hingewiesen worden, dass eine Weiterleitung meines Schreibens an die zuständigen Geschäftsstellen von dort aus nicht erfolgt, „da sich...