Verschlagwortet: Tätlicher Angriff

Anspucken als tätlicher Angriff auf Polizisten

Der Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB ist erst 2017 im Zuge einer Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten eingeführt worden und mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Gemäß § 114 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift. Dabei versteht man unter einem tätlichen Eingriff eine unmittelbar auf den Körper zielende feindselige Einwirkung. Dass diese Einwirkung zu einer Körperverletzung führt, ist indes nicht erforderlich....

Wann handelt es sich um einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte?

Es ist mittlerweile über drei Jahre her, dass der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte neu in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde. Von Examenskandidaten wird mittlerweile erwartet, dass sie die „neue“ Vorschrift genauso gut kennen wie den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der den tätlichen Angriff vorher schon enthielt. Da die Tatbestände um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus Klausuren nicht mehr wegzudenken sind, wiederholen wir diese Woche den Begriff des tätlichen Angriffs. § 114 Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird...

Forschung zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt in Deutschland

Da Gewalt von Polizeibeamten in der öffentlichen Debatte bislang wenig Beachtung gefunden hat und nahezu unerforscht ist, hat die Ruhr Universität Bochum nun ein Forschungsprojekt zu diesem Thema ins Leben gerufen. Hier soll das Dunkelfeld von Polizeigewalt beleuchtet und herausgefunden werden, welche Personengruppen in welchen Situationen Opfer rechtswidriger Polizeigewalt werden.