Illegales Glücksspiel ade?
Am heutigen Tage hat hat laut Bericht des Sterns und weiteren Bloggern der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das staatliche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten nicht europarechtskonform ist. Das bestehende Monopol verstößt gegen Grundfreiheiten der europäischen Union, namentlich gegen den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit. Beide Grundfreiheiten können europarechtskonform eingeschränkt werden, doch ist hierfür erforderlich, dass ernsthaft ein legitimer Zweck verfolgt wird. Durch das Verbot soll der Spielsucht entgegengewirkt werden. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein berechtigtes Interesse eines Mitgliedstaates. Weitere Voraussetzung ist aber, dass dieser Zweck tatsächlich durch den Mitgliedsstaat verfolgt wird. Hieran haben die Luxemburger Richter erhebliche...