Verschlagwortet: hinterlistiger Überfall

Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung

In der juristischen Ausbildung, aber auch in der Praxis, spielen die Körperverletzungsdelikte eine signifikante Rolle. Es ist mithin unabdingbar, sich mit ihren Voraussetzungen und Problemen zu beschäftigen. Eine Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) liegt dann vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Sofern die Körperverletzung indes beispielsweise mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen wird, so kommt eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren. Ein hinterlistiger Überfall...

Köperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls – Wann ist ein Überfall hinterlistig?

Ob im Studium oder im Berufsleben, die gefährliche Körperverletzung ist stets ein treuer Begleiter. Sie wird in Klausuren abgefragt und ist häufig Gegenstand eines Strafverfahrens, sodass es unumgänglich ist, die Definitionen ihrer verschiedenen Merkmale zu kennen. Gegenstand der heutigen Wiederholung soll daher § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein, nach dem sich strafbar macht, wer die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begeht. Definition: Ein Überfall ist zunächst ein für das Opfer überraschender Angriff. Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter seine Angriffsabsicht planmäßig verbirgt, um dadurch dem Gegner die Abwehr zu erschweren. Nicht ausreichend ist es, wenn der Täter...