Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung

In der juristischen Ausbildung, aber auch in der Praxis, spielen die Körperverletzungsdelikte eine signifikante Rolle. Es ist mithin unabdingbar, sich mit ihren Voraussetzungen und Problemen zu beschäftigen. Eine Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) liegt dann vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Sofern die Körperverletzung indes beispielsweise mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen wird, so kommt eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren. Ein hinterlistiger Überfall...