Verschlagwortet: Haftbefehl

„Konkludente“ Anhörung zum (weiteren) Haftgrund der Fluchtgefahr genügt nicht

Gegen den Angeklagten existierte ein Haftbefehl, gestützt auf den Haftgrund der „Flucht“. Nach seiner Ergreifung wurde der Angeklagte von dem zuständigen Haftrichter angehört. Über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls entschied der Haftrichter aber nicht ausdrücklich. Erst nach Anklageerhebung beschloss das für die Durchführung der Hauptverhandlung zuständige Amtsgericht die Fortdauer der U-Haft, weil die „bisherigen Haftgründe zutreffen und fortbestehen“. Der Angeklagte legte dagegen Haftbeschwerde ein. Das Amtsgericht half dieser nicht ab. Schließlich entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 21. August 2019 – 18 Qs 33/19 –, dass die bisherige Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls unter den gegebenen Umständen jedenfalls nicht...

Kein Recht auf Akteneinsicht bei offenem Haftbefehl?

Für die Vorbereitung und Gestaltung der bestmöglichen Strafverteidigung ist die Einsicht in die Ermittlungsakten geradezu unerlässlich. Daher wird sich ein Verteidiger stets möglichst früh um eine Akteneinsicht bemühen. Das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht ergibt sich maßgeblich aus § 147 StPO. Aus Absatz 2 ergibt sich aber auch, dass dem Verteidiger vor dem Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile versagt werden kann, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Eine solche Gefährdung kann unter Umständen eintreten, wenn durch die Gewährung der Akteneinsicht Informationen über die bereits durchgeführten oder noch geplanten Ermittlungsmaßnahmen in irgendeiner Weise an...

Kammergericht entscheidet über abwegige Begründungen der Fluchtgefahr

Will die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls durch das Gericht herbeiführen, so beruft sie sich in den meisten Fällen auf den Haftgrund der Fluchtgefahr. Immer wieder wird der Haftgrund allerdings zu vorschnell und mit völlig fehlerhaften Erwägungen angenommen. Gerichtliche Entscheidungen, in denen die Annahme der Fluchtgefahr beanstandet wurde, gibt es viele. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichtes vom 01. August 2017 – 4 Ws 96/17 – 161 AR 155/17 zeigt, dass in Sachen Fluchtgefahr noch längst nicht über alle abwegigen Begründungen entschieden worden ist. Zur Vorgeschichte: Mit seinem Beschluss musste das Kammergericht über eine Beschwerde des Angeklagten gegen einen Haftfortdauerbeschluss des...

Die Unschuldsvermutung gilt auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

Wer zu einer Freiheitsstrafe unter zwei Jahren verurteilt wird, für den ist die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, von größter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass das Gericht hier alle Aspekte, die für und gegen eine Strafaussetzung zur Bewährung sprechen, sorgfältig abwägt. Dabei spielen Umstände, wie ein festes familiäres oder soziales Umfeld, die berufliche Situation und etwaige Vorstrafen des Betroffenen eine Rolle. Andere anhängige Strafverfahren hingegen dürfen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Mai 2017 – 2 StR 117/17 nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden. Das Landgericht Darmstadt hatte den Angeklagten wegen...

Fortdauer der Untersuchungshaft darf nicht lediglich mit dem Verweis auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen oder frühere Haftfortdauerentscheidungen begründet werden

Die Untersuchungshaft ist für den Beschuldigten die schwerwiegendste Maßnahme, da sie erheblich in Freiheitsrechte eingreift, obwohl eine rechtskräftige Verurteilung noch nicht vorliegt. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, den Haftbefehl, der Grundlage der Untersuchungshaft ist, überprüfen zu lassen. Wird der Haftbefehl nicht aufgehoben, so kann gegen diese Entscheidung Haftbeschwerde eingelegt werden. Wurde Anklage vor einem Oberlandesgericht erhoben, so ist der Bundesgerichtshof (BGH) für Haftbeschwerden zuständig und bekommt dadurch die Möglichkeit, grundsätzliche Ausführungen zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft zu machen. Dies hat er mit seinem Beschluss vom 29. September 2016 – StB 30/16 getan, in dem er einer Haftbeschwerde stattgegeben...

Allein eine zu erwartende Strafhöhe von zwei Jahren begründet keine Fluchtgefahr

Es ist nicht selten, dass ein Haftbefehl aufgehoben werden muss, weil die strengen Voraussetzungen der §§ 112 ff. StPO nicht vorliegen. Erst kürzlich haben wir an dieser Stelle über zwei Entscheidungen berichtet, bei denen der Haftgrund der Fluchtgefahr genauer unter die Lupe genommen wurde. Nun hat das Kammergericht sich noch einmal ausführlich mit der Fluchtgefahr beschäftigt und eine lesenswerte Entscheidung zu den strengen Grundsätzen dieses Haftgrundes getroffen. Ausgangspunkt ist eine vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft, in der dem Angeklagten 35 bandenmäßig begangene Fälle der Steuerhinterziehung sowie zwei Fälle der Anstiftung zu einer falschen Versicherung an...

Anforderungen an den Haftgrund der „Fluchtgefahr“ in München und Berlin

Die Anordnung der Untersuchungshaft ist nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 112 ff. StPO zulässig. Als Verteidiger eines inhaftierten Beschuldigten wird man regelmäßig auf die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der U-Haft hinwirken, beispielsweise durch eine Haftbeschwerde oder einen Haftprüfungsantrag. Nicht selten wird ein überprüfter Haftbefehl dann auch aufgehoben, weil die Voraussetzungen der U-Haft nicht (mehr) gegeben sind. Sowohl das Oberlandesgericht (OLG) München als auch das Kammergericht in Berlin haben mit ihren lesenswerten Beschlüssen vom 20. Mai bzw. 24. Mai 2016 die jeweils angegriffenen Haftbefehle aufgehoben, weil nach Ansicht der Gerichte der Haftgrund der „Fluchtgefahr“ im jeweiligen Fall nicht vorlag....