Verschlagwortet: Fahruntüchtigkeit

Trunkenheit im Verkehr: Wann liegt Fahruntüchtigkeit vor?

Immer wieder treten in Examensklausuren betrunkene Fahrzeugführer, Radfahrer oder sogar Kutscher auf. Neben der Gefährdung des Straßenverkehrs kommt in solchen Konstellationen immer auch die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht. Um diesen prüfen zu können, muss man wissen, wann die dort vorausgesetzte Fahruntüchtigkeit gegeben ist und welche Grenzwerte gelten. Damit zumindest der Begriff der Fahruntüchtigkeit im Schlaf beherrscht wird, wiederholen wir diesen heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. Die Fahruntüchtigkeit ist, wenn auch nicht wörtlich, in § 316 StGB geregelt. Dieser lautet wie folgt: Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des...

Keine Grenzwerte bei Kokainkonsum, bei deren Überschreitung die absolute Fahruntüchtigkeit begründet werden kann

Strafbar nach § 316 StGB macht sich, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von alkoholischer Getränke oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage dazu ist. In seiner Entscheidung im Verfahren (524) 11 Ju Js 1853/10 (36/11), 524 – 36/11 stellte das Landgericht Berlin fest, dass die Überschreitung der festgelegten Grenzwerte von 10 ng/ml Kokain, im Gegensatz zu dem bei Alkoholkonsum festgelegten Grenzwert von 1,1 ‰, nicht zur Annahme einer absoluten Fahruntüchtigkeit gem. § 316 StGB führt. Die beschriebene Mindestmenge stellt lediglich ein sicheres Indiz für Kokainkonsum dar. Zwar erkennt das Landgericht Berlin einen Widerspruch...

Urteile müssen nicht trocken sein …

Unter www.focus.de habe ich heute die Wiedergabe eines Urteils in Reimform gefunden. Dieses möchte ich nicht vorenthalten. Im Urteil des Amtsgerichts Höxter heißt es: Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinn der Angeklagte in Beverungen dahin. Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier und meinte, er könne noch fahren hier. Doch dann wurde er zur Seite gewunken. Man stellte fest, er hatte getrunken. Im Auto tat´s duften wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,11 Promille. Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt, eine Straftat, und mag das auch klingen hart. Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh, § 316 I...