Verschlagwortet: BGH

Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung und Begründung möglich

Es bleibt dabei – die Verwerfung einer Revision durch Beschluss ist auch ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründung möglich Nach § 349 Abs. 2 StPO kann der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision einstimmig durch Beschluss verwerfen, wenn er sie für offensichtlich unbegründet erachtet. Gegen diese Regelung hatte sich ein Revisionsführer mit der Verfassungsbeschwerde gewandt und dabei insbesondere gerügt, dass zu der Verwerfung der Revision weder eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt, noch der Beschluss begründet werden muss. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich mit der Regelung des § 349 Abs. 2 StPO befasst und sie in seiner Entscheidung vom 30.6.2014 – 2 BvR 792/11 für verfassungsrechtlich...

Die tückischen Konkurrenzen

Im studentischen Alltag sorgt das Thema der Konkurrenzen immer wieder für Schweißausbrüche. Denn wer erst einmal alle Delikte eines Sachverhaltes geprüft hat, muss sich danach auch die Frage stellen, wie sich der Täter im Ergebnis eigentlich strafbar gemacht hat. Dabei kann man durchaus ins Schleudern geraten. Geht es in der Klausur dann doch mal schief, drückt der Prüfer vielleicht ein Auge zu. Bei Gericht ist das jedoch nicht ganz so einfach. Schließlich hängt von der Urteilsformel für den Angeklagten alles ab. Aus ihr geht hervor, wegen welcher Delikte sich der Angeklagte unter Berücksichtigung der Konkurrenzen strafbar gemacht hat. Zudem wird...

Ich bring‘ euch alle um! Versuchte Nötigung vs. Bedrohung

Ein Gastbeitrag von Cynthia Lange, Universität Potsdam: Kündigt der Täter im Rahmen eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens den Beamten an, sie und alle am Verfahren beteiligten Personen umzubringen, um auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und die Beamten zumindest zeitweise von weiteren Ermittlungen abzuhalten, ist er wegen versuchter Nötigung nach §§ 240, 22, 23 StGB strafbar. Die mitverwirklichte Bedrohung nach § 241 StGB tritt hinter dem Versuch der Nötigung zurück. In seiner Entscheidung vom 8. April 2014 (BGH 1 StR 126/14) befasste sich der BGH mit dem Konkurrenzverhältnis von versuchter Nötigung und Bedrohung auf Tatbestands- sowie Rechtsfolgenseite. In dem der Entscheidung...

Bundesgerichtshof entscheidet erstmals über die Strafvorschrift des § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Der 3. Strafsenat (Staatschutzsenat) des Bundesgerichtshofs entscheidet erstmals in einem Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Die Revision des Angeklagten richtet sich gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Der Angeklagte soll Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt gehegt und sich entschlossen haben, eine Sprengvorrichtung herzustellen. Dieses Vorhaben soll er in die Tat umgesetzt haben. Ein konkreter Einsatzzeitpunkt und –ort seien zwar noch nicht bestimmt gewesen, sein Vorsatz jedoch dahin gegangen, die Vorrichtung...

Karolina Ewert

Augen auf bei der Beutewahl – Wenn das „gefährliche Werkzeug“ iSv § 250 I Nr. 1a StGB Teil der Tatbeute ist

Wie schnell einem Räuber die Tatbeute zum Verhängnis werden kann, wird deutlich im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013 – 3 StR 263/13. ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Dem Fall lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte und ein Mitangeklagter suchten den Nebenkläger in seiner Wohnung auf, um mittels Gewalt Schulden einzutreiben und bei der Gelegenheit auch andere Wertgegenstände mitzunehmen. Der Angeklagte schlug den Nebenkläger und würgte ihn, wobei er ihn erheblich verletzte. Während der Mitangeklagte den Nebenkläger bewachte, steckte der Angeklagte Bargeld und diverse Gegenstände ein. Darunter befand sich auch ein Messerblock mit fünf Messern,...

Probleme der finalen Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raubtatbestand

(Meinungsstand und aktuelle Rechtsprechung – Beschluss des BGH vom 25.09.2012 – 2 StR 340/12) Wegen Raubes nach § 249 StGB macht sich strafbar, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen. Der für den Raub erforderliche Finalzusammenhang Ein zentrales Merkmal im Rahmen der Prüfung des Raubtatbestandes ist die Erforderlichkeit eines sog. Finalzusammenhangs. Der Täter muss das Nötigungsmittel (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben) demnach anwenden, um...