Eine Zweitliga-Begegnung mit Folgen: Die Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B“ kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden

(Entscheidung des OLG Karlsruhe 1 (8) Ss 64/12 – AK 40/12 vom 19.07.2012) Der Streit um das berühmte, mit der Abkürzung „A.C.A.B.“ beschriebene Transparent geht in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht Karlsruhe den Angeklagten im Dezember 2011 vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen hatte, wurde dieser Freispruch jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in dem Verfahren 1 (8) Ss 64/12 – AK 40/12 aufgehoben. Auslöser der Diskussion und rechtliche Würdigung der Gerichte in Bezug auf eine Beleidigung Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch eine Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum, bei dessen Besuch der Angeklagte gemeinsam mit weiteren Personen ein...