Kiloweise Cannabis – Wie hoch ist die Strafe?

Der Handel mit Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zu höheren Freiheitsstrafen führen und ist nicht zu unterschätzen, was die festgesetzten Strafen angeht. Geregelt ist dies unter anderem im § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz), der den Grundtatbestand für den Verkehr mit Betäubungsmitteln darstellt. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Wer dann mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt...