Streit unter Brüdern – Notwehr

Auch die meisten Laien haben von dem Begriff der Notwehr schon mal gehört und haben eine ungefähre Vorstellung von dessen Bedeutung. Doch was versteht man eigentlich genau unter der Notwehr?

Wer eine Tat begeht, diese aber durch die Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig und ist somit gerechtfertigt. Damit das der Fall ist, müssen eine Notwehrlage und eine Notwehrhandlung vorliegen. Außerdem muss auf der subjektiven Seite ein Handeln in Kenntnis und aufgrund der Notwehrlage gegeben sein.

Vorliegend soll es vor allem um die Notwehrlage gehen. Eine Notwehrlage liegt dann vor, wenn es einen Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse gibt, der zudem gegenwärtig und rechtswidrig ist.

In seinem Beschluss vom 24. November 2021 musste sich auch der Bundesgerichtshof (2 StR 337/21) mit dem Vorliegen der Notwehr beschäftigen und dafür die Voraussetzungen der Notwehrlage genauer betrachten.

Im hiesigen Sachverhalt kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung und infolgedessen zu mehreren Schlägen zwischen dem Angeklagten und seinem Halbbruder. Nachdem die Zeugin es schaffte, die Beiden zu trennen, und den Geschädigten aus der Wohnung sperrte, machte der Angeklagte die Wohnungstür mit einem Messer in der Hand haltend wieder auf. Trotz mehrerer Drohungen in Richtung des Geschädigten bewegte sich dieser in die Richtung des Angeklagten, welcher daraufhin mit dem Messer in den Bauchraum des Geschädigten stach.

Nach dem Landgericht Bonn stellte dies eine gefährliche Körperverletzung dar, die nicht durch die Notwehr gerechtfertigt war, da die Notwehrlage spätestens in dem Moment beendet war, in dem die Zeugin die Halbbrüder durch die geschlossene Wohnungstür trennte.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine neue Notwehrlage entstand, nachdem der Angeklagte die Tür wieder öffnete und der Geschädigte sich auf den Angeklagten zubewegte. In einer neuen Verhandlung ist dann nach dem Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit des Messereinsatzes zu erörtern.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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