Selbstmord in Untersuchungshaft
Laut Bericht der Berliner-Zeitung hat sich der Heranwachsende Mathias L., welcher die Internetplattform Studie VZ erpressen wollte, in der Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Plötzensee in Berlin erhängt. Laut Bericht der Berliner Zeitung soll der Haftbefehl wegen „Schwere der Straftat“ und vermutlich wegen Fluchtgefahr erlassen worden sein. Ein Blick ins Gesetz hätte gereicht, zu erkennen, dass die Schwere der Straftat kein Haftgrund im Sinne von § 112 StPO ist. Hier wird lediglich die Flucht, Fluchtgefahr und die Verdunklungsgefahr aufgeführt. Die Schwere der Schuld ist nur bei der Frage relevant, ob Fluchgefahr zu bejahen ist. Die Rechtsprechung drückt es verkürzt so aus:...

