Notfalls könnten auch beide Frauen „weggemacht“ werden

BGH, Beschluss vom 18.05.2010; 5 StR 51/10 Mal wieder nemo tenetur… Der Bundesgerichtshof hatte in einer aktuellen Entscheidung einen Fall zu beurteilen, der sich um die Annahme des Erbietens, § 30 Abs. 2 StGB und den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 MRK dreht. Wir haben ihn uns für euch angeschaut. Folgender Sachverhalt war zu beurteilen: Der Angeklagte A sitzt wegen versuchter Anstiftung zum Mord an seiner Ehefrau im Gefängnis. Dort trifft er auf den Zeugen Z, der ihm (wahrheitswidrig) erzählt, in der Fremdenlegion gedient zu haben und Mitglied...

Hier steht die Verteidigung!

Es stehen sich gegenüber: 6 Strafverteidiger, 6 Staatsanwälte, 6 Untersuchungsgefangene… Die Akte ist dünn, die Verhandlung nach 21 erörterten Punkten schon wieder vorbei. Und am schlimmsten: Alle bauen auf Sand.. Und nun zu etwas ganz anderem: Am 30. Juni findet im Untersuchungshaftbereich das Sommerfest statt. Fußballturnier, Beachvolleyball, ein Basketball-Freiwurf-Wettbewerb, Torwandschießen und Tischtennis. Ich spiele in der Mannschaft der Verteidigung gemeinsam mit Kollegin Diana Blum, und den Kollegen Benedikt Youn und Dr. Tarig Elobied. Selbstverständlich hoffen wir, auch kräftig angreifen zu können; wie in der Hauptverhandlung… Ich freue mich sehr! Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Strafrechtsblogger probiert Flattr

Auch wir wollen Millionäre mit Flattr werden! Nun, wir probieren es einmal für ein paar Monate aus. Flattr ist ein Dienst, der es einem ermöglicht, ohne allzu große Hürden seine Lieblingsinhalte des Netzes mit einer kleinen Spende zu versehen. Wie das ganze genau funktioniert, lest ihr am besten auf der Homepage der Schweden nach: http://www.flattr.com. Also: 1) Account bei Flattr erstellen 2) monatlichen Geldbetrag einzahlen („Flat“), z. B. 2 € 3) auf die Flattr-Symbole eurer Lieblingsblogs klicken, gern auch bei uns :o) Konstantin Stern

Was man nicht im Kopf hat, hat man …

bei einem Kollegen. Ich hatte heute einen Termin vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Beim Einparken vor dem Gericht fiel mir ein, dass ich meine Robe vergessen hatte. Leider gibt es in Königs Wusterhausen kein Anwaltszimmer, in welchem man sich eine Robe ausleihen kann. Was sollte ich tun – im Gerichssaal aufschreien und mich hilfesuchend umschauen oder einen Kollegen fragen. Da ich noch auf weitere Zugeständnisse der Richterin angewiesen war, entschied ich mich, eine Kanzlei neben dem Gericht aufzusuchen und meine Notlage zu schildern. Gesagt getan. Der Kollege England hatte für meine peinliche Situation Verständnis und überlies mir lachend seine Robe....

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 2

II. Das Gesetzlichkeitsprinzip A. Rechtsgrundlage und Bedeutung Es wäre sträflich, eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip nicht mit den gesetzlichen Normen zu beginnen, in denen dieses verankert ist. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im deutschen Strafrecht in §§ 1, 2 Abs. 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt. „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ § 2 Abs. 1 StGB konkretisiert ergänzend: „Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt“. Daneben finden sich entsprechende Normen auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1 MRK) und wortgleich [3]in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 15...

Hinrichtung durch Erschießungskommando

Im Bundesstaat Utah wurde laut Bericht des Tagesspiegels ein verurteilter Mörder durch Schüsse hingerichtet. Der Verurteilte soll vor 25 Jahren einen Anwalt erschoßen haben. Die Angehörigen des Opfers hatten sich vergeblich dafür eingesetzt, dass die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird. Das Opfer war ein Gegner der Todesstrafe. Der Verurteilte hatte die Wahl zwischen Giftspritze und Erschießen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin