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4 Antworten

  1. @kurt
    und die richtige Antwort ist: a)

  2. kurt sagt:

    Warum denn nicht auch… Hier schwitzt man gerade bei einem Test. Strafrecht ist auch dabei.z. B Wer im Rahmen einer tatsächlichen Gewährsübernahme für den Schutz bestimmter Rechtgüter verantwortlich ist, ..
    a) hat gemäß § 13 StGB eine Garantenstellung
    b) hat nur eine moralische Pflicht zur Hilfeleistung
    c) hat im Sinne bon § 323 c StGB lediglich die erforderliche und ihm zumutbare Hilfe zu leisten….

  3. @Jones
    vl. nach der Theorie des geringsten Widerstands: Einen einzelnen schönen Link zu bloggen, ist nicht schön, es müssen derer schon 4-5 sein, um einen Blogpost aus rein ästhetischen Gründen zu rechtfertigen.
    Es kostet aber wenigstens 10 min, bis ich 4-5 Links zusammengetragen, ins Blog gesetzt und kontrolliert habe. Auf Twitter wäre es „immer mal einer“..

    Wir haben übrigens auch eine Facebook-Gruppe zum „gefällt mir“-drücken. 🙂

  4. Jones sagt:

    Ihr schreibt doch hier kaum noch etwas rein! Was soll dann die zusätzliche Plattform?

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