Kachelmann wieder in Freiheit
Das Oberlandegericht Karlsruhe hat laut Bericht von focus online auf die Haftbeschwerde den Haftbefehl aufgehoben. Rechtsanwalt Birckenstock, als Verteidiger von Herrn Kachelmann, begrüßte diese Entscheidung. Das Gericht soll die Aufhebung damit begründet haben, dass kein dringender Tatverdacht gem. § 112 StPO mehr vorliegt. Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter einer Straftat ist. Die Prognose, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Möglichkeit einer Verurteilung. Nach der allgemeinen Definition ist der Verdachtsgrad stärker als der hinreichende Tatverdacht gem. § 203 StPO. Das Gericht darf die Eröffnung des Hauptverfahrens gem....