Lernbeitrag Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 4
Dieser Beitrag zu den strafrechtlichen Grundprinzipien erscheint in mehreren Teilen. Zum Teil 1: hier Zum Teil 2: hier Zum Teil 3: hier III. Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips A. Das Bestimmtheitsgebot 1. Begriffsbestimmung und Funktion Das Bestimmtheitsgebot „nullum crimen, nulla poena sine lege certa“ ist die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände [für den Normadressaten] zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen[18]. Es hat dabei zwei Komponenten – eine freiheitsgewährleistende und eine kompetenzwahrende Komponente.[19] Die freiheitsgewährleistende Komponente beinhaltet zweierlei: Zunächst hat der Strafgesetzgeber das Erlaubte vom Verbotenen klar abzugrenzen....

