eine Woche mit…

Der sonntägliche Wochenrückblick auf die Strafrechtsblogs

… RA Feltus empört sich über einen „Urteilsbegleiter“, der seinem Mandanten aus pädagogischen Gründen die Vernehmung ohne Beistand empfiehlt
… RA Baumhöfer schmunzelt über einen Beschuldigten, der elegant Tatmittel verschwinden lässt
… RA Nebgen zerpflückt das „Minibar-Dilemma“
… RA Hoenig muss ins „Lager“
und
… Jens Ferner bewerte Sex im Auto als straflos


Konstantin Stern

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Eine Antwort

  1. Jan sagt:

    Das Verstreuen der Asche von Teufel mit ’nem Supermarkt zu vergleichen, finde ich etwas daneben und inhaltlich auch nicht richtig. Sie schreiben: „In einem Selbstbedienungsladen wird ein Kunde auch nicht bestraft, wenn er die Milch zur Wurst bringt.“ – auf einem Friedhof wird vermutlich auch niemand bestraft, der eine frei zugängliche Urne anders plaziert. Allerdings ist das ja nicht geschehen. Um dem tatsächlichen Geschehen gerecht zu werden hätte der Satz lauten müssen: „In einem Selbstbedienungsladen wird ein Kunde auch nicht bestraft, wenn er in den Laden einbricht, eine Milchpackung aufschneidet und die Milch im ganzen Laden verteilt.“ – das würde inhaltlich jedoch keineswegs zutreffen, da man dafür sehr wohl bestraft wird… Daher hinkt Ihr Vergleich m.E. doch ganz gewaltig!

    Grüßle von Jan Roscher

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