Ri’in am AG Tiergarten B. Müller,

– der Versuch eines Nachrufs. Diese Woche habe ich erfahren, dass Frau Müller, Richterin am Amtsgericht Tiergarten, leider verstorben ist. Ich glaube, jeder Berliner Strafverteidiger kann zahlreiche Anekdoten über Frau Müller berichten. Sie war z. B. dafür bekannt, dass sie niemanden die Hand reichte. Gefürchtet war sie gleichermaßen bei der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern. Der Hintergrund war, dass man nie wusste, was hinten raus kommt und welche Wendung das Verfahren nimmt. Wo man sich aber sicher sein konnte, war, dass Frau Müller nicht voreingenommen gegenüber einem Angeklagten sein würde. Ob Reich oder Arm, ob Beamter oder Arbeitsloser, ob Deutsch oder...

Ich war es nicht allein,

werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantworten muss. Woran liegt das? Zunächst einmal geht ein Gericht davon aus, dass im Vergleich zum Einzeltäter eine höhere kriminelle Energie vorliegt, wenn zwei oder mehre Personen eine Straftat begehen. Deshalb wird bei der Strafzumessung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Person allein oder in der Gruppe gehandelt hat. Neben den allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten stehen im Gesetz aber auch viele „Strafschärfungen“ die unmittelbar an die Anzahl der Tatbeteiligten anknüpfen. Die erste befindet sich in § 25 Abs. 2 StGB. Hier heißt es, Begehen mehrere...

Urteile müssen nicht trocken sein …

Unter www.focus.de habe ich heute die Wiedergabe eines Urteils in Reimform gefunden. Dieses möchte ich nicht vorenthalten. Im Urteil des Amtsgerichts Höxter heißt es: Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinn der Angeklagte in Beverungen dahin. Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier und meinte, er könne noch fahren hier. Doch dann wurde er zur Seite gewunken. Man stellte fest, er hatte getrunken. Im Auto tat´s duften wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,11 Promille. Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt, eine Straftat, und mag das auch klingen hart. Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh, § 316 I...

Was bedeutet schon Belehrung?

Als Halter eines KFZ bekommt man bei einem Verkehrsowiverfahren im Landkreis Nordwestmecklenburg nachfolgende Belehung bei einer Fahreranfrage: Die Angaben eines Zeugen müssen grundsätzlich der Wahrheit entsprechen (§ 57 StPO i.Vm. § 46 OWig). Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur in den Fällen der § 52, 53, 53a, 55 Strafprozessordnung (StPO). Zum Glück muss man in Mecklenburg nur grundsätzlich als Zeuge die Wahrheit sagen, weil die Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte und Auskunftsverweigerungsrechte versteht nur der Jurist. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin www.strafverteidiger-diebstahl.de/

Es lebe die Freiheit, ein Hoch auf das BVerfG!

Immer wieder werden die Ermittlungsbefugnisse der StPO durch die Strafverfolgungsbehörden zur reinen Schikanierung verwendet. In seinem Beschluss vom 08.03.2011 – 1 BvR 47/05 – hat das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung dem mal wieder einen Riegel vorgeschoben. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass Beschuldigte eines Hausfriedensbruches mehrere Stunden bei der Polizei verwahrt worden sind, um lediglich drei Fotos anzufertigen. Dies, obwohl sich die Beschuldigten bereits am Tatort jeweils mittels Personalausweises identifizieren konnten. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu der Beurteilung, dass § 163 b Abs. 1 S. 2 StPO als Ermächtigungsgrundlage nicht mit herangezogen werden kann, weil keine berechtigten Zweifel an der...

Private Ermittler im Dienste der Polizei

In seiner Entscheidung vom 31. März 2011 – 3 Str 400/10 – musste sich der BGH wieder einmal mit der examens- und klausurrelevanten Fragestellung, welche prozessualen Regelungen bei Befragungen eines Beschuldigten durch Privatpersonen anwendbar sind, auseinandersetzen. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass die Ehefrau eines bereits rechtskräftig wegen Betäubungsmittelgeschäften Verurteilten Kontakt mit der Polizei aufnahm und von sich aus anbot, mit einem vermeintlichen Partner ihres Ehemanns ein überwachtes Gespräch zu führen, um diesen dazu zu bewegen, über seine Beteiligung an den Betäubungsmittelgeschäften zu sprechen. Die Ehefrau erhoffte sich Vergünstigungen für ihren Ehemann. Gegen den Geschäftspartner wurde bis dahin noch kein...

Nur Schweigen hilft!

Wieder einmal hat der BGH entschieden, dass nur ein vollständiges Schweigen vor nachteiligen Konsequenzen schützen kann. In seiner Entscheidung vom 08. Juni 2011 – 4 Str 151/11 – wurde bereits die Angabe des Beschuldigten gegenüber der Polizei: Ich sage nur eins: Er hat es verdient! Sonst sage ich nichts ohne meinen Anwalt nachteilig für den Beschuldigten im Gerichtsverfahren verwertet. Durch diese Äußerung lag nach Auffassung des BGH kein vollständiges Schweigen vor, sondern der Beschuldigte stellte angeblich seine Einlassung um. Deshalb die Empfehlung, Nichts, aber auch wirklich nichts sagen! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin