Was man nicht im Kopf hat, hat man …

bei einem Kollegen. Ich hatte heute einen Termin vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Beim Einparken vor dem Gericht fiel mir ein, dass ich meine Robe vergessen hatte. Leider gibt es in Königs Wusterhausen kein Anwaltszimmer, in welchem man sich eine Robe ausleihen kann. Was sollte ich tun – im Gerichssaal aufschreien und mich hilfesuchend umschauen oder einen Kollegen fragen. Da ich noch auf weitere Zugeständnisse der Richterin angewiesen war, entschied ich mich, eine Kanzlei neben dem Gericht aufzusuchen und meine Notlage zu schildern. Gesagt getan. Der Kollege England hatte für meine peinliche Situation Verständnis und überlies mir lachend seine Robe....

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 2

II. Das Gesetzlichkeitsprinzip A. Rechtsgrundlage und Bedeutung Es wäre sträflich, eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip nicht mit den gesetzlichen Normen zu beginnen, in denen dieses verankert ist. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im deutschen Strafrecht in §§ 1, 2 Abs. 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt. „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ § 2 Abs. 1 StGB konkretisiert ergänzend: „Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt“. Daneben finden sich entsprechende Normen auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1 MRK) und wortgleich [3]in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 15...

Hinrichtung durch Erschießungskommando

Im Bundesstaat Utah wurde laut Bericht des Tagesspiegels ein verurteilter Mörder durch Schüsse hingerichtet. Der Verurteilte soll vor 25 Jahren einen Anwalt erschoßen haben. Die Angehörigen des Opfers hatten sich vergeblich dafür eingesetzt, dass die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird. Das Opfer war ein Gegner der Todesstrafe. Der Verurteilte hatte die Wahl zwischen Giftspritze und Erschießen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 1

Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...

Die Auswahl des Pflichtverteidigers oder: Auf den Richter kommt es an

ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Das deutsche Strafprozessrecht gibt jedem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen sog. Pflichtverteidiger – insb. dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders kompliziert ist. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt das Gericht dem Angeklagten einen Verteidiger. Dessen Honorar wird aus der Staats- bzw. Landeskasse bestritten; er kostet den Angeklagten zunächst also nichts. Das ändert sich jedoch, wenn der Angeklagte – trotz Vertretung durch den Pflichtverteidiger – verurteilt wird. Dann holt sich der Staat das verauslagte Verteidigungshonorar...

Strafvollzugstagung

Ein wenig spät, aber hoffentlich noch nicht zu spät: Der Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger veranstaltet am 28. / 29. Mai 2010 die „1. Berliner Gefangenentage“. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt sich Frage nach dem Umgang mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland neu. Aber auch die Qualität der Behandlungsmaßnahmen für Inhaftierte und deren Bedeutung für die Rückfallprognose stehen auf dem Prüfstand. Zu dem Thema „In dubio pro securitate – Sicherheitsbedürfnis contra Resozialisierung?“ diskutieren u.a. VRiKG Weißbrodt, Prof. Johannes Feest (Bremen) und Prof. Henning Saß (Aachen) in drei Arbeitsgruppen und einer Podiumsdiskussion mit interessierten...