Kategorie: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

In seiner Entscheidung vom 09.06.11 – 1 StR 13/11 – musste sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, wann ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gem. § 29 BtMG vorliegt, wenn der Angeklagte mit der Polizei bereits im Vorfeld zusammengearbeitet hat. Nach den Feststellungen des BGH ging es dem Angeklagten im Wesentlichen darum, eine Belohnung für von der Polizei sichergestelltes Haschisch zu erhalten. Obwohl er zunächst frühzeitig Polizeibeamte über bevorstehende Drogengeschäfte informierte, unterließ er es wiederholt, neuere Erkenntnisse über mögliche Drogengeschäfte an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Ein weiterer Tatbeteiligter wurde dann ohne unmittelbares Zutun des Angeklagten festgenommen. Nach der gängigen Definition liegt ein...

Hose runter in Zweibrücken

Letzte Woche war ich am Landgericht Zweibrücken. Mein Mandant wurde dort wegen gewerbsmäßigen Handels mit Btm unter Beisichführen einer Waffe gem. § 30 a BtmG angeklagt. Bereits nach seiner polizeilichen Festnahme hatte er die Tatvorwürfe – entgegen allgemeiner rechtsanwaltlicher Empfehlung – weitgehend, aber nicht umfänglich, eingeräumt. Entsprechend seiner Angaben hatte ich dann eine schriftliche Einlassung vorbereitet. Im Vorgespräch mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft kündigte ich an, dass mein Mandant sein Geständnis in dem Umfange wiederholen würde, wie er es bei der Polizei abgegeben hatte. Hierauf meinte der Vorsitzende, dass man es in Zweibrücken gerne sieht, wenn man seine Hose...

Elisabeth Weckbach

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! – Teil 2

ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Dieser Beitrag erscheint in zwei Teilen: zu Teil 1 zu 2.) Es ist strittig, ob bei der fakultativen Anrechnung die Reststrafe des Verurteilten, nachdem die Strafe zu zwei Dritteln auf seine bereits abgeschlossene Therapiezeit angerechnet wurde, zur Bewährung ausgesetzt wird oder in Haft zu verbringen ist. Das OLG Düsseldorf hat am 06. November 1991 (4a Ws 291/91; NstZ 1992,244) auf die Beschwerde des Verurteilten hin die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung herbeigeführt, nachdem die Strafkammer lediglich die Therapie, die vor Rechtskraft des Urteils...

Elisabeth Weckbach

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! – Teil 1

ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Ein Verteidiger muss sich sehr genau damit auskennen, welche Möglichkeiten für seinen betäubungsmittelabhängigen, therapiebereiten Mandanten bestehen. Regelmäßig bietet sich z.B. an, dass der Mandant statt der Haftstrafe eine Therapie absolviert. (Therapie statt Strafe). Diese Möglichkeit regelt das Gesetz in den §§ 35 ff. BtmG. Nach § 35 BtmG ist die Zurückstellung der Strafvollstreckung möglich. Dies bedeutet, dass die Vollstreckung der Haftstrafe aufgeschoben wird. § 36 BtmG sieht vor, dass ein bestimmter Zeitraum der absoliverten Drogentherapie auf die verhängte Strafe angerechnet wird. Der verbleibende Strafrest muss dann nicht mehr in...

Hirse als Heroin

Ich hatte kürzlich in einem Verfahren zutun, in dem meinem Mandanten vorgeworfen wurde, an einen V-Mann einen Beutel übergeben zu haben, in dem sich – gut verpackt – ein knappes Kilo Hirse befunden hat. Der Mittäter meines Mandanten hatte im Vorfeld über ein Heroingeschäft geredet und dem V-Mann eine Kugel mit Heroingemisch übergeben. Der Mittäter gab bei der Übergabe der großen Tüte gegenüber dem V-Mann an, dass sich in dem Beutel Heroin befindet. Mein Mandant befand sich wegen der Straferwartung und auch wegen seiner ungünstigen Wohnsituation in Untersuchungshaft und die größte Schwierigkeit bestand darin, meinen Mandanten den § 29 Abs....

Strafrecht-Report: Hanf statt Feuer

Letzen Freitag wurden laut Bericht der Berliner Morgenpost Feuerwehr und Polizei zu einem Wohnhaus in Berlin Prenzlauer Berg gerufen. Bewohner des Hauses hatten die Feuerwehr alarmiert, weil es im Haus nach Feuer roch. Im Rahmen der Untersuchung stellte man fest, dass Auslöser des Geruchs kein Feuer, sondern 50 Hanfpflanzen waren, die der Mieter im Erdgeschoss angebaut hatte. Bereits der Besitz von Hanfplanzen stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin