Kategorie: Besonderer Teil StGB

Das Einscannen eines falschen Strichcodes an der Selbstbedienungskasse – Computerbetrug oder Diebstahl?

(Eine Besprechung des Beschlusses vom Oberlandesgericht Hamm 08.08.2013 – 5 RVs 56/13) Die moderne Technik und die Intention mancher Unternehmen im Einelhandel, Personal einzusparen, haben zur Erfindung von Selbstbedienungskassen geführt. Bei diesen kann der Kunde seinen Einkauf ganz einfach selbst einscannen und bezahlen, um langes Warten in der Schlange zu vermeiden. Mit der Einführung von neuer Technik stellen sich gleichzeitig auch neue Fragen im Strafrecht – insbesondere, wenn sie zum eigenen Vorteil ausgetrickst wird. So hatte sich auch in Essen ein Fall an der Selbstbedienungskasse abgespielt, bei dem sich die Gerichte nicht einig waren, ob das Verhalten des Angeklagten einen...

Vollendeter oder versuchter Diebstahl – Gewahrsamsbegründung im Selbstbedienungsladen

(Besprechung des Beschlusses vom BGH 2 StR 145/13 – 18. Juni 2013) Während des gesamten Studiums muss man sich als Student immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob ein Tatbestand vollendet oder doch lediglich versucht ist. Vor allem beim Diebstahl im Selbstbedienungsladen kann diese Frage zu Problemen führen. Ein hilfreiches Abgrenzungskriterium ist die Bildung einer Gewahrsamsenklave, deren Voraussetzungen nicht nur Studenten, sondern manchmal auch Gerichten Schwierigkeiten bereiten. So hatte auch das Landgericht Aachen zu vorschnell einen vollendeten Diebstahl angenommen und wurde nun kürzlich vom BGH korrigiert. In diesem Fall hatte der Angeklagte in einem Edeka-Markt 6 Flaschen Whiskey in zwei...

Der Schlag ins Gesicht der Stieftochter, als eine das Leben gefährdende Behandlung ?

Besprechung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), 2 StR 520/12, zur Frage der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Schläge ins Gesicht und gegen den Kopf als Gastbeitrag von Frau Laura Golditzsch, Jurastudentin an der Europa-Universtität Viadrina in Frankfurt (Oder). Sachverhalt In der zugrunde liegenden Entscheidung schlug der Angeklagte seine 16-jährige Stieftochter so heftig ins Gesicht, dass sie mit dem Kopf gegen die Bettumrandung stieß. Als sie sich danach in den Waschraum des Hauses begab, schlug der Angeklagte ein weiteres Mal, diesmal mit der Faust, gegen den Kopf, sodass die Zeugin für kurze Zeit das Bewusstsein verlor. Noch...

Der besonders schwere Fall des Diebstahls – die Gewerbsmäßigkeit

Ein Klassiker strafrechtlicher Klausuren ist der gewerbsmäßige Diebstahl, der auch in der Praxis eine bedeutende Rolle spielt und deshalb heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein soll. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig stiehlt. Definition: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen...

Die Wohnung beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Das heutige Thema der wöchentlichen Wiederholung ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl. Aufgrund der mit dem Einbruch verbundenen Verletzung der Privatsphäre des Geschädigten handelt es sich um eine Diebstahlsqualifikation mit erhöhter Strafandrohung. Das Gesetz sieht für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Wohnungseinbruch wird im Gesetz gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB wie folgt bescchrieben: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug...

Der Begriff des befriedeten Besitztums im Rahmen eines Hausfriedensbruchs

Das Wort der Einfriedung oder auch Befriedung dürfte wohl, vor allem der jüngeren Generation, nicht mehr jedem geläufig sein. Im Strafgesetzbuch findet man es im § 123 StGB, der die Strafbarkeit des Hausfriedensbruchs normiert. Eines der geschützten Rechtsgüter ist das befriedete Besitztum, dessen Begriff heute Gegenstand der Wiederholung sein soll. Der Hausfriedensbruch gem. § 123 Abs. 1 StGB: Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich...