Kategorie: Wohnungsdurchsuchung

Eindringen in die tiefste Privatsphäre – Die Durchsuchung

Wenn Einsatzkräfte plötzlich morgens um 6 Uhr vor der Haustür stehen und das Haus bzw. die Wohnung durchsuchen wollen; die Durchsuchung gem. § 102 StPO. Nicht gerne gesehen, aber nicht selten der Fall. Die Durchsuchung kommt meist unerwartet und greift tief in die Privatsphäre des Beschuldigten ein. Gem. § 102 StPO, der die Durchsuchung bei Beschuldigten regelt, kann eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen bei demjenigen erfolgen, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtigt wird. Diese kann zum Zweck der Ergreifung, als auch...

Wurde eine Wohnung wegen der Suche nach Drogen bei Gefahr im Verzug durchsucht, bedarf deren erneute Durchsuchung einer neuen Anordnung

Hausdurchsuchungen werden häufig wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Dabei suchen die Polizeibeamten einerseits nach den Drogen selbst, beispielsweise nach Marihuana oder Kokain, oder aber auch nach Utensilien, die mit dem Drogenkonsum bzw. dem Drogenhandel zusammenhängen, z.B. Feinwaagen. Es wird zudem auch nach Handys gesucht, die aufgrund von Kontaktnummern oder Chat-Verläufen Aufschluss über den Erwerb oder den Handel mit Drogen geben können. Solche Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden. Liegt Gefahr im Verzug vor dürfen Durchsuchungen aber auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden, § 105 StPO. Unter dem Begriff „Gefahr im...