Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht
Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...
ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Das deutsche Strafprozessrecht gibt jedem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen sog. Pflichtverteidiger – insb. dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders kompliziert ist. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, stellt das Gericht dem Angeklagten einen Verteidiger. Dessen Honorar wird aus der Staats- bzw. Landeskasse bestritten; er kostet den Angeklagten zunächst also nichts. Das ändert sich jedoch, wenn der Angeklagte – trotz Vertretung durch den Pflichtverteidiger – verurteilt wird. Dann holt sich der Staat das verauslagte Verteidigungshonorar...
In dem Verfahren des Bundesgerichtshofes – 4 StR 599/09 – warf der BGH zunächst die Frage auf, ob sich das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO auch auf Ermittlungsakten im Zusammenhang stehender anderer Verfahren erstreckt, die durch das Gericht nicht beigezogen worden sind. Er deutete an, dass dies unter Umständen nicht der Fall sei. Ausgangspunkt wäre der Wortlauf von Abs. 1: (1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen … Da die Akten aus den anderen Verfahren dem Gericht nicht vorliegen, kann sich der Verteidiger nicht auf § 147 StPO stützen. Der BGH brauchte die Frage aber nicht...
Ich hatte kürzlich in einem Verfahren zutun, in dem meinem Mandanten vorgeworfen wurde, an einen V-Mann einen Beutel übergeben zu haben, in dem sich – gut verpackt – ein knappes Kilo Hirse befunden hat. Der Mittäter meines Mandanten hatte im Vorfeld über ein Heroingeschäft geredet und dem V-Mann eine Kugel mit Heroingemisch übergeben. Der Mittäter gab bei der Übergabe der großen Tüte gegenüber dem V-Mann an, dass sich in dem Beutel Heroin befindet. Mein Mandant befand sich wegen der Straferwartung und auch wegen seiner ungünstigen Wohnsituation in Untersuchungshaft und die größte Schwierigkeit bestand darin, meinen Mandanten den § 29 Abs....
Hier die Antworten zu den Fragen 4-6. 4) Dt. Strafrecht gilt für alle Inlandstaten unabhängig von der Nationalität des Täters, § 2 StGB 5) Geltung dt. Strafrechts in Anknüpfung an Staatsangehörigkeit; gilt nur ausnahmsweise, § 5 Nr. 8 b 6) Erweiterung des Territorialitätsprinzips für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen, § 4
Hier die nächsten Fragen, es geht noch immer um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Sachverhalte mit Auslandsbezug. 4) Was besagt das Territorialiätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 5) Was besagt das Personalitätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 6) Was besagt das Flaggenprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N Außerdem: Haft notiert auf Seite 12/13 ein paar Gedanken zur Notwendigkeit und Fragwürdigkeit strafrechtlicher Systembildung. Die sollte man sich einmal in einer ruhigen Minute ansehen. Wer hier den AT mitlernt oder wiederholt bzw. zumindest gedenkt, das zu tun, kann mir ja einmal eine...
Wie angekündigt, werden an den Haft-Tagen abends die kurzen Antworten auf die am Vormittag eingestellten Fragen notiert. Für heute: 1) Anwendung des dt. Strafrechts auf SV mit Auslandsbezug 2) a) Ist der SV vom Schutzbereich des jew. TB erfasst? GS: dt. Strafrecht schützt nur deutsche RG b) Ist das dt. Strafrecht nach §§ 3-7 anwendbar? 3) a) Territorialprinzip b) Personalitätsprinzip (nur ausnahmsweise) c) Flaggenprinzip d) Schutzprinzip e) Universalprinzip f) § 7 — SV…Sachverhalt TB…Tatbestand GS…Grundsatz dt…deutsch RG…Rechtsgüter