Kategorie: Geschwindigkeitsverstoß

Das Inbrandsetzen eines Blitzers – Brandstiftung oder Sachbeschädigung?

Wie ist das eigentlich, wenn man einen Blitzer anzündet, um eine Geldstrafe und womöglich auch einer strafrechtliche Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu umgehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nach einem langwierigen Instanzenzug. Das Ergebnis: Es liegt lediglich eine Sachbeschädigung vor. Aber erst einmal ganz von vorne: Der Angeklagte wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h geblitzt. Da er zu dieser Zeit nicht im Besitz einer deutschen, sondern lediglich einer polnischen Fahrerlaubnis war, und Angst vor einer Überprüfung dieser hatte, entschloss er sich, das von ihm geschossene Bild unverwertbar...

Kein „Vier-Augen-Prinzip“ bei Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät

Ein „Vier-Augen-Prinzip“, nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät nur dann zur Grundlage einer Verurteilung in einer Bußgeldsache gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und seine Übertragung in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, gibt es nicht. Nach einem Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.06.2012 – III-3 RBs 35/12 – kann ein vom Lasergerät angezeigter Messwert im Einzelfall nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung verwendet werden. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Den Verstoß hatte das Amtsgericht auf der Grundlage der Zeugenaussage eines Polizeibeamten festgestellt, der...

Wenn der Kontaktbereichsbeamte drei Mal klingelt …

… hat dies nichts Gutes zu bedeuten. Ein Mandant meldete sich bei mir und legte mir verwundert die hier unter dem Link abgebildete Visitenkarte vor: Visitenkarte Die Visitenkarte hatte mein Mandant in seinem Briefkasten aufgefunden. Auf dieser bittet der Kontaktbereichsbeamte meinen Mandanten, bei ihm aufgrund von „Ermittlungen“ mal anzurufen. Mein Mandant wollte nun wissen, ob er auf die Visitenkarte reagieren soll. Die Antwort lautet: Nein! Man fragt sich, warum die Polizei diese Ermittlungsmethoden benutzt. Warum verlässt ein Polizeibeamter seine Amtsstube und macht sich auf den beschwerlichen Weg zu meinem Mandanten. Der Polizeibeamte hätte doch einfach meinen Mandanten anschreiben können. Sind...