Kategorie: Allgemein

eine Woche mit…

Der sonntägliche Wochenrückblick auf die Strafrechtsblogs … RA Feltus empört sich über einen „Urteilsbegleiter“, der seinem Mandanten aus pädagogischen Gründen die Vernehmung ohne Beistand empfiehlt … RA Baumhöfer schmunzelt über einen Beschuldigten, der elegant Tatmittel verschwinden lässt … RA Nebgen zerpflückt das „Minibar-Dilemma“ … RA Hoenig muss ins „Lager“ und … Jens Ferner bewerte Sex im Auto als straflos Konstantin Stern

Lernbeitrag Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 4

Dieser Beitrag zu den strafrechtlichen Grundprinzipien erscheint in mehreren Teilen. Zum Teil 1: hier Zum Teil 2: hier Zum Teil 3: hier III. Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips A. Das Bestimmtheitsgebot 1. Begriffsbestimmung und Funktion Das Bestimmtheitsgebot „nullum crimen, nulla poena sine lege certa“ ist die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände [für den Normadressaten] zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen[18]. Es hat dabei zwei Komponenten – eine freiheitsgewährleistende und eine kompetenzwahrende Komponente.[19] Die freiheitsgewährleistende Komponente beinhaltet zweierlei: Zunächst hat der Strafgesetzgeber das Erlaubte vom Verbotenen klar abzugrenzen....

Kachelmann wieder in Freiheit

Das Oberlandegericht Karlsruhe hat laut Bericht von focus online auf die Haftbeschwerde den Haftbefehl aufgehoben. Rechtsanwalt Birckenstock, als Verteidiger von Herrn Kachelmann, begrüßte diese Entscheidung. Das Gericht soll die Aufhebung damit begründet haben, dass kein dringender Tatverdacht gem. § 112 StPO mehr vorliegt. Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter einer Straftat ist. Die Prognose, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist, ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Möglichkeit einer Verurteilung. Nach der allgemeinen Definition ist der Verdachtsgrad stärker als der hinreichende Tatverdacht gem. § 203 StPO. Das Gericht darf die Eröffnung des Hauptverfahrens gem....

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 3

Dieser Beitrag zu den strafrechtlichen Grundprinzipien erscheint in mehreren Teilen. Zum Teil 1: hier Zum Teil 2: hier D. Geltungsbereich Dem Gesetzlichkeitprinzip liegt ein materiellrechtlicher Gesetzesbegriff zugrunde. Erfasst werden demnach alle positiv-rechtlichen Normen, die in verfassungsrechtlich anerkannter Weise zustande gekommen sind. Das schließt sowohl Gesetze im formellen Sinn als auch Satzungen und Rechtsverordnungen ein. [11] Eine Ausnahme bildet die Anordnung von Freiheitsstrafen. Für sie ist wegen Art. 104 Abs. 1 GG ein förmliches, also ein parlamentsbeschlossenes Gesetz erforderlich. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist es zwar zulässig, die nähere Ausgestaltung dem Verordnungsgeber zu überlassen, doch müssten aus der Ermächtigung die Grenzen der Strafbarkeit sowie...

Ex-Chef der IKB zu Bewährungsstrafe verurteilt – Die Strafbarkeit der Marktmanipulation

Ich erinnere mich, wie Prof. Hellmann auf einer Diskussionsveranstaltung an der Uni Potsdam dem aufgebrachten Rentnermob prophezeite, es werde im Zusammenhang mit der Finanzkrise Strafverfahren und Verurteilungen geben. Heute hat es den ersten getroffen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den ehemaligen Chef der Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Marktmanipulation. Grund genug für uns, sich diesen nicht ganz alltäglichen Straftatbestand einmal genauer anzusehen. Die Marktmanipulation ist Teil des Börsen- und Bankenstrafrechts, zu dem unter anderem auch die Tatbestände Verleitung zur Börsenspekulation, § 49 iVm § 26 BörsG Verbotener Insiderhandel, § 38 Abs. 2 iVm § 14 WpHG Verstöße...