Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
So, nun hat es doch etwas gedauert, die zahlreichen Einsendungen zum Strafrechtsblogger-Quiz „Mitquizzen mit Halbwissen“ der dritten Runde durchzusehen. Ich muss etwas zerknirscht feststellen: Es gab ein paar hochkarätige Anwärter auf den Sieg, aber knapper Gewinner ist schon wieder Jonathan. Er hat als einziger im Kreis der Favoriten auch die erste Frage zu Hape Kerkelings Kuchen-Klau korrekt beantwortet. Daher gebührt ihm der ruhmreiche Sieg und vor allem das Buch Strafvollstreckung von A. Wagner. Aber nicht verzagen: eine neue Chance ergibt sich wieder mit dieser Runde Miquizzen mit Halbwissen. Wir wollen, dass ihr in diesen Tagen der Vorbereitung auf die Schein-Klausuren...
Eigentlich kann das nur ein schlechter Scherz sein, was die Frankfurter Rundschau heute schreibt: Die Frauen, die zumeist wegen Drogen- oder Diebstahldelikten oder als Abschiebehäftlinge einsitzen, berichteten von demütigenden Gängen zum Frauenarzt, wo sie in Handschellen zwischen anderen Patientinnen im Wartezimmer saßen. Von Unterleibs-Untersuchungen in Anwesenheit auch männlicher Beamter, welche die Situation „regelrecht auskosten“. Vom Zwang, sofort nach der Geburt abzustillen und das Kind nicht mehr zu sehen. Und vom Entbinden im gefesselten Zustand. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr. Falls die Geschichte tatsächlich stimmt, verbieten sich jegliche Nachfragen, Einschränkungen, Erklärungen von selbst. Wer eine Frau zwingt, gefesselt zu entbinden, hat sie...
konkrete Gefahr ist die im konkreten Fall in Erscheinung getretene Gefahr
In dem Verfahren des Bundesgerichtshofes – 4 StR 599/09 – warf der BGH zunächst die Frage auf, ob sich das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO auch auf Ermittlungsakten im Zusammenhang stehender anderer Verfahren erstreckt, die durch das Gericht nicht beigezogen worden sind. Er deutete an, dass dies unter Umständen nicht der Fall sei. Ausgangspunkt wäre der Wortlauf von Abs. 1: (1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen … Da die Akten aus den anderen Verfahren dem Gericht nicht vorliegen, kann sich der Verteidiger nicht auf § 147 StPO stützen. Der BGH brauchte die Frage aber nicht...
Ich hatte kürzlich in einem Verfahren zutun, in dem meinem Mandanten vorgeworfen wurde, an einen V-Mann einen Beutel übergeben zu haben, in dem sich – gut verpackt – ein knappes Kilo Hirse befunden hat. Der Mittäter meines Mandanten hatte im Vorfeld über ein Heroingeschäft geredet und dem V-Mann eine Kugel mit Heroingemisch übergeben. Der Mittäter gab bei der Übergabe der großen Tüte gegenüber dem V-Mann an, dass sich in dem Beutel Heroin befindet. Mein Mandant befand sich wegen der Straferwartung und auch wegen seiner ungünstigen Wohnsituation in Untersuchungshaft und die größte Schwierigkeit bestand darin, meinen Mandanten den § 29 Abs....
Den Strafrechtsblogger gibt es ab jetzt auch mit Favicon. Das ist das kleine Bild, das euch euer Browser neben der Adressleiste anzeigt. Jedoch: Weiß jemand, wie man Favicon auszusprechen hat? Das Osterhasenbild haben wir auch eingemottet, um es im nächsten Jahr wieder einsetzen zu können. Die derzeit leider etwas beschäftigten Strafrechtsblogger.
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.