Die zeitlichen Grenzen einer Schlägerei gemäß § 231 StGB

Eine Schlägerei im Sinne des § 231 StGB ist eine mit gegenseitigen Tätlichkeiten verbundene Auseinandersetzung, an der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken. Die Beteiligung an einer Schlägerei gemäß § 231 StGB weist im Vergleich zu anderen Straftatbeständen einige Besonderheiten auf. Bestraft wird die Beteiligung an der Schlägerei als solcher, wobei der aus der Auseinandersetzung resultierende Erfolg (der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung) als objektive Bedingung der Strafbarkeit kein Bestandteil des objektiven Tatbestandes ist. Darüber hinaus verzichtet der § 231 StGB gänzlich auf ein Erfordernis der Kausalität zwischen der eingetretenen Rechtsgutsverletzung und den Beteiligungshandlungen des Täters im Rahmen...