Verschlagwortet: Beteiligung

Die zeitlichen Grenzen einer Schlägerei gemäß § 231 StGB

Eine Schlägerei im Sinne des § 231 StGB ist eine mit gegenseitigen Tätlichkeiten verbundene Auseinandersetzung, an der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken. Die Beteiligung an einer Schlägerei gemäß § 231 StGB weist im Vergleich zu anderen Straftatbeständen einige Besonderheiten auf. Bestraft wird die Beteiligung an der Schlägerei als solcher, wobei der aus der Auseinandersetzung resultierende Erfolg (der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung) als objektive Bedingung der Strafbarkeit kein Bestandteil des objektiven Tatbestandes ist. Darüber hinaus verzichtet der § 231 StGB gänzlich auf ein Erfordernis der Kausalität zwischen der eingetretenen Rechtsgutsverletzung und den Beteiligungshandlungen des Täters im Rahmen...

Keine Beteiligung bei bloßer Kenntnis von einer Straftat

Immer wieder befassen sich die Gerichte mit der Frage, ab wann die Kenntnis und das Billigen der Straftat eines anderen für den Mitwissenden strafrechtlich relevant werden. Fest steht: Allein die Kenntnis von einer Straftat begründet keine Beihilfe zu dieser. Anders ist es jedoch, wenn der Mitwissende den Täter durch einen Beitrag zur Tat irgendwie fördert und unterstützt, auch wenn es sich lediglich um eine psychische Unterstützung handelt. Die Abgrenzung zwischen Beteiligung und strafloser Mitwisserschaft gelingt Gerichten nicht immer, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18. Juni 2019 – 5 StR 51/19 zeigt. Hintergrund der Entscheidung war folgender Sachverhalt:...