Cannabis-WG: strafbares Inverkehrbringen durch Wegwerfen von Drogen

Das Betäubungsmittelgesetz stellt das Inverkehrbringen von Drogen unter Strafe. Dabei umfasst das Inverkehrbringen jede Eröffnung der Möglichkeit, dass ein anderer Zugriff auf die Drogen erlangt und diese verwenden kann. Das Kammergericht hat sich in seinem Beschluss vom 03. Mai 2022, (2 161 Ss 52/22 (15/22)) mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Wegwerfen von Drogen bereits ein strafbares Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln darstellt. Der Entscheidung zugrunde lag, dass der Angeklagte beim Eintreffen der Polizei an seiner Wohnungstür zufällig die Cannabisplantage seines Mitbewohners mit knapp 300 Cannabissetzlingen entdeckte, von der er bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis hatte. Aus Panik packte der Angeklagte...