Verschlagwortet: Totschlag

Kann ein Totschlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt sein?

Die Notwehr gemäß § 32 StGB ist sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis relevant. Der § 32 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: „(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ Gemäß § 32 Abs. 2 StGB ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jüngst in seinem Beschluss vom 07. Januar 2025 (2 StR 530/24) mit der Notwehr. Konkret lag dem Beschluss folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln lebte der Angeklagte zusammen mit...

Zur Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes

Gemäß § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. Die Annahme von einem vorsätzlichen Handeln kann in der Praxis eine weitreichende Folge für den Angeklagten mit sich bringen.  In seinem Beschluss (6 StR 340/24) vom 05. September 2024 beschäftigte sich der Bundesgerichtshofs (BGH) mit der Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Angeklagten wurde mit Anklageschrift zur Last gelegt, im November 2013 die Nacht mit den Zeugen Z und Ny und dem später Geschädigten gemeinsam in der im zweiten Obergeschoss gelegenen Wohnung des Zeugen NY verbracht...

Wut und Rache als niedriger Beweggrund?

Was einen Mord von einem Totschlag unterscheidet, sind die Mordmerkmale. Diese sind in § 211 Abs. 2 StGB aufgelistet: – Mordlust – Befriedigung des Geschlechtstriebes – Habgier – Niedrige Beweggründe  – Heimtücke – Grausam – Gemeingefährliche Mittel – Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht Die niedrigen Beweggründe, die eines dieser Mordmerkmale darstellen, lassen sich wie folgt definieren: Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Formulierung führen die niedrigen Beweggründe immer wieder zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 92/24) vom 17. April 2024. Der Angeklagte,...

Schlag mit der Glasflasche: Ist das schon ein versuchter Totschlag?

Im Zusammenhang mit dem Totschlag oder dem versuchten Totschlag ist besonders der bedingte Tötungsvorsatz (dolus eventualis) relevant. Ob schon ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt oder nur von bewusster Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, stellt oftmals ein Problem in Strafrechtsklausuren dar. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hält der Täter den Tod auch für möglich, vertraut aber auf dessen Ausbleiben. Beim bedingten Tötungsvorsatz nimmt der Täter den Tod eines anderen Menschen dagegen in Kauf. Die genaue Differenzierung ist jedoch ein Thema intensiver Diskussion. Mit dem bedingten Tötungsvorsatz im Zusammenhang mit einem Schlag mit einer Glasflasche musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 59/23) in seinem Beschluss...

Die Blutrache als niedriger Beweggrund

Was bewegt einen Menschen dazu, einen Mord zu begehen? Die Beantwortung dieser Frage ist für die Feststellung, welches der Mordmerkmale einschlägig ist, von meist zentraler Bedeutung. Totschlag und Mord unterscheiden sich dahingehend, dass für einen Mord eins der im § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale vorliegen muss. Neben Mordmerkmalen wie der Mordlust oder der Habgier gibt es noch das etwas unbestimmtere Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Sonstige niedrige Beweggründe sind alle Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert sind.  Ob auch ein Mord aus Blutrache einen niedrigen...

Eine Möglichkeit zurück in die Legalität: Der Rücktritt (§ 24 StGB)

Die goldene Brücke zurück in die Legalität? So wird von einigen der strafbefreiende Rücktritt beschrieben, der den Tätern die Möglichkeit bietet, von einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten. Als goldene Brücke wird der Rücktritt teilweise beschrieben, da der Rücktritt nach einer Ansicht dem Täter einen Anreiz geben soll, die Tat aufzugeben, wodurch das Strafgesetzbuch (StGB) das Opfer schützt. Geregelt ist der Rücktritt in den §§ 24 und 31 StGB. Wegen Versuchs wird nach § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, „[…] wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden...

15 Jahre für Totschlag, Vergewaltigung und Störung der Totenruhe

Bei der Begehung mehrerer Straftaten wird nach § 54 Strafgesetzbuch (StGB) eine Gesamtstrafe gebildet. Wenn eine Einzelstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe ist, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt (Abs. 1 S. 1). In den anderen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet (Abs. 1 S. 2). Nach Abs. 2 darf die Gesamtstrafe bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre nicht überschreiten. Ob die Festlegung der Gesamtstrafe auf 15 Jahre im vorliegenden Fall rechtsfehlerhaft ist, musste der Bundesgerichtshof (3 StR 466/23) in seinem Beschluss vom 20....