Wenn Eltern im Prozess zum Alibi ihrer Kinder schweigen – Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 20.3.2014 – 3 StR 353/13 den Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts gestärkt und dessen Bedeutung erneut hervorgehoben. Anlass dafür war eine Entscheidung des Landgerichts Stralsund, durch die der Angeklagte unter anderem wegen Brandstiftung verurteilt wurde. Das Landgericht hatte der Verurteilung das Aussageverhalten der Eltern des Angeklagten zu Grunde gelegt. Diese gaben ihrem Sohn nach sechs Monaten ein Alibi für die Tatzeit, zu der er sich auf dem elterlichen Grundstück befunden haben soll. Auf die Frage, warum diese Angabe nicht früher gemacht wurde, antwortete die Mutter des Angeklagten, man hätte sie ja früher danach fragen...