Der Begriff des Sich-Bemächtigens beim erpresserischen Menschenraub

Der erpresserische Menschenraub spielt im ersten Staatsexamen eher eine untergeordnete Rolle. Dafür wird er im zweiten Staatsexamen umso mehr geprüft, wobei es hauptsächlich darum geht, den Tatbestand auszuschließen und von den Examenskandidaten etwas zur stabilen Bemächtigungslage zu hören. Denn sowohl der erpresserische Menschenraub als auch die Geiselnahme setzen voraus, dass die Bemächtigungssituation im Zwei-Personen-Verhältnis eine gewisse Stabilisierung erfahren hat. Doch was heißt eigentlich das Sich-Bemächtigen? Wir wiederholen die Definition in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. § 239a Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines...