Ordnungswidrigkeit – Maß des unterschrittenen Sicherheitsabstands kann auf Vorsatz hindeuten

Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.