Wenn die Eifersucht überhandnimmt

Wann ist man schuldunfähig und kann für die begangene Straftat nicht belangt werden? Nach dem § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Dabei wird viel Raum für Interpretation gelassen, was oftmals zu Problem führen kann. Im hiesigen Fall vom 18. Mai 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 470/21) mit dem „Eifersuchtswahn“ beschäftigen. Der Angeklagte hatte die überwertige wahnhafte Idee entwickelt, dass eine Ehefrau...