Auf den Boden gelegt und geweint – Wann wird Jugendstrafrecht angewandt?

In der Strafjustiz wird zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Im Jugendstrafrecht geht es vor allem um den Erziehungsgedanken, den die Strafe tragen soll. Unterschiede gibt es dabei unter anderem bei der Länge der Strafe; bei Jugendlichen fällt diese in der Regel niedriger aus. Doch für wen gilt das Jugendstrafrecht? Bei Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren wird immer Jugendstrafrecht angewandt. Wenn ein Angeklagter 22 Jahre oder älter ist, wird dagegen immer nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Bei Heranwachsenden, die zur Tatzeit 18-21 Jahre alt sind, wird es dann etwas komplizierter. Hier kommt es darauf an, ob sich der Heranwachsende noch in einer...