Verhängnisvoller Rauschmittelkonsum? – Zur Strafbarkeit von Tötungsdelikten durch Unterlassen bei gemeinsamen Cannabiskonsum

Durch Unterlassen gem. § 13 StGB kann eine Tat nur von demjenigen begangen werden, der rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Deliktserfolg nicht eintritt. Diese sogenannte Garantenpflicht kann sich nicht nur aus Vertrag und Gesetz ergeben, sondern auch aus der Rechtspflicht bestimmte Rechtsgüter zu schützen, ebenso aus der Rechtspflicht vor bestimmten Gefahrenquellen zu schützen. Die Garantenpflicht bei Tötungsdelikten in Folge von Rauschmittelkonsum entsteht dabei jedoch nicht allein aufgrund des gemeinsamen Konsums dieser. Vielmehr ist die konkrete Übernahme einer Beistandspflicht, oder das bewusste Schaffen einer Gefahrenquelle nötig. Bei der Beantwortung der Frage ob eine Garantenpflicht vorliegt, wird zwischen Beschützer- und Überwachergaranten...