Verschlagwortet: Tötungsdelikt

Rattengift als Waffe: Mordfantasien eines Konzertmeisters

Rattengift als Tötungsmittel für jeden, der dem Angeklagten in die Quere kommt? Ob der Angeklagte Rattengift kaufte und dieses später einsetzte, um Personen töten zu wollen, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 71/24) in seinem Beschluss rund um diesen etwas skurrilen Sachverhalt entschieden. Der Angeklagte, der Konzertmeister bei einem Sinfonieorchester war, wurde vom Generalmusikdirektor und dem zweiten Konzertmeister zunehmend gemobbt. Das führte zu psychischen Problemen und letztendlich zu dem Beschluss, die Stelle als ersten Konzertmeister aufzugeben und eine andere Position im Orchester einzunehmen. Der zweite Konzertmeister nahm die Stelle des Angeklagten ein, was zu Hassgefühlen und Tötungsphantasien beim Angeklagten führte. Daraufhin...

Verhängnisvoller Rauschmittelkonsum? – Zur Strafbarkeit von Tötungsdelikten durch Unterlassen bei gemeinsamen Cannabiskonsum

Durch Unterlassen gem. § 13 StGB kann eine Tat nur von demjenigen begangen werden, der rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Deliktserfolg nicht eintritt. Diese sogenannte Garantenpflicht kann sich nicht nur aus Vertrag und Gesetz ergeben, sondern auch aus der Rechtspflicht bestimmte Rechtsgüter zu schützen, ebenso aus der Rechtspflicht vor bestimmten Gefahrenquellen zu schützen. Die Garantenpflicht bei Tötungsdelikten in Folge von Rauschmittelkonsum entsteht dabei jedoch nicht allein aufgrund des gemeinsamen Konsums dieser. Vielmehr ist die konkrete Übernahme einer Beistandspflicht, oder das bewusste Schaffen einer Gefahrenquelle nötig. Bei der Beantwortung der Frage ob eine Garantenpflicht vorliegt, wird zwischen Beschützer- und Überwachergaranten...

Mordmerkmal der Heimtücke

Nachdem in der letzten Woche eine Definition mit eher untergeordneter Relevanz (Unglücksfall § 323c StGB) besprochen wurde, wollen wir uns heute wieder einmal einem Klassiker der strafrechtlichen Ausbildung und Praxis widmen. Die Rede ist von dem Mordmerkmal der Heimtücke, das vor allem in universitären Klausuren ein absoluter Dauerbrenner ist. In § 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 1 StGB steht: Mörder ist, wer heimtückisch einen Menschen tötet. Definition: Heimtückisch handelt, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Dies muss nach Ansicht der Rechtsprechung in feindlicher Willensrichtung (str.) geschehen, um vor allem...