Verschlagwortet: Diebstahl mit Waffen

Der Zimmermannshammer als gefährliches Werkzeug

Die Frage, ob ein Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, ist wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Strafrecht. Immer wieder muss der Bundesgerichtshof beurteilen, ob es sich bei einem konkreten Gegenstand tatsächlich um ein gefährliches Werkzeug handelt. Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Da die Qualifizierung als gefährliches Werkzeug meist ein höheres Strafmaß bedeutet, ist eine sorgfältige Einordnung zwingend erforderlich. So auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2021 (1 StR 347/20), in...

Der Diebstahl mit Waffen – Kann auch ein Pfefferspray ein geeignetes Tatmittel darstellen?

Der Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) stellt eine Qualifikation des einfachen Diebstahls (§ 242 StGB) dar und hat anstelle von fünf Jahren eine erhöhte Höchstfreiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB wird bestraft, wer bei einem Diebstahl Waffen oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Häufig ist hierbei jedoch unklar, welche Gegenstände als Waffen oder gefährliche Werkzeuge qualifizieren. Auch der Bundesgerichtshof musste sich in seiner Entscheidung vom 20. September 2017 (1 StR 112/17) damit befassen, ob ein Pfefferspray ein von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB erfasstes Tatmittel darstellt. Der...

Kein Rückschluss von der Klingenlänge eines Messers auf das Bewusstsein des Beisichführens beim Diebstahl

Der Diebstahl mit Waffen wird nach § 244 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Im Gegensatz zum „einfachen“ Diebstahl, der in § 242 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt ist, ist diese Strafandrohung beachtlich, vor allem weil für den Angeklagten in jedem Fall eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Gerechtfertigt wird diese hohe Strafandrohung vor allem mit dem vermeintlich erhöhten Unrecht und der Gefährlichkeit des Beisichführens von Waffen und gefährlichen Werkzeugen bei Diebstählen. Dass diese Gründe jedoch nicht immer greifen, auch wenn der Täter einen gefährlichen...